Angenommen, ein (noch) kinderloses Paar vereinbart die Modifizierung der Zugewinngemeinschaft bei Heirat. Folgende Vermögen bestehen zum Zeitpunkt der Heirat:
beim Mann 1.300.000 €, davon werden 850.000 € (Wohnungswert und eins der Bankkontos) aus der Zugewinngemeinschaft ausgeklammert und 450.000 € bleiben in der Zugewinngemeinschaft;
bei der Frau 10.000 € (Bankkonto).
Schulden gebe nicht. Irgendwann mal versterben die Eltern des Ehemannes und dann der Ehemann selbst. Der Mann habe keine weiteren direkten Verwandten außer der Ehefrau und der gemeinsamen Kinder, wenn sie welche bekommen werden. Angenommen zur Einfachheit, jedes Anteil des Vermögens (Wohnungswert, Bankkonto, sonstiges Vermögen beim Mann und Bankkonto bei der Frau) wächst um 10% zwischen der Heirat und dem Tod des Mannes.
1) Angenommen, das Ehepaar habe zur Sterbezeit des Mannes keine Kinder und die Ehefrau bekommt das ganze Erbe. Muss sie die Erbschaftssteuer zahlen? Wie viel?
2) Angenommen, das Ehepaar habe zur Sterbezeit des Mannes Kinder und die Ehefrau bekomme einen Teil des Erbes, der andere Teil gehe an die gemeinsamen Kinder. Muss sie die Erbschaftssteuer zahlen? Müssen das die Kinder? Wie viel jeweils?
Würde sich etwas ändern, wenn aus der Zugewinngemeinschaft nichts ausgeklammert wäre?