Einfluss Einzug neuer Partner auf nachehelicher Unterhalt

  • Guten Abend zusammen,


    mit meiner seit August 2020 geschiedenen Frau habe ich noch ein gemeinsames Haus. Sie will es übernehmen, wohnt darin mit unseren Jungs, Verkauf ist in Planung. Ich wohne zur Miete und habe regelmäßig die Kids bei mir. Bis zum Verkauf teilen wir uns die Zinsen und Tilgung 50/50. Des Weiteren ist sie berufstätig, kann ihren Lebensunterhalt mit unseren 2 Kindern aber nicht alleine bestreiten. Deshalb bekommt sie von mir zusätzlich zum Kindesunterhalt auch nachehelichen Unterhalt.

    Zur Zeit zieht ihr neuer Partner mit ins Haus. Dem habe ich grundsätzlich zugestimmt. Er zahlt ihr dafür demnächst wohl einen monatlichen Betrag, die Höhe kenne ich nicht.

    Jetzt zu meiner Frage: Welchen Einfluss hat das auf den nachehelichen Unterhalt? Lässt sich der kpl./teilweise Betrag anrechnen? Oder sollte besser ein Mietvertrag abgeschlossen werden? :/

    Viele Grüße

    Thorsten

  • Hi,


    da kann man so allgemein nichts zu sagen. Der Zuzug könnte Einfluss auf den nachehelichen Unterhalt haben. Muss aber nicht, kommt auf die Regelung des Unterhalts an.


    Vorab einige Fragen: wie will deine Ex dich denn auszahlen, wenn sie nicht mal für ihren Lebensunterhalt sorgen kann? Welche Vereinbarung ist hinsichtlich des Unterhalts getroffen worden? Wie lange wart ihr verheiratet?


    Vielleicht kann ich dann etwas konkreter weiter helfen.


    Herzlichst


    TK

  • Moin TK,


    die Auszahlung erfolgt mit Hilfe Ihrer Eltern. Verheiratet waren wir 10 Jahre und die Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt sieht so aus, dass wir einen Betrag mit Hilfe einer Fachanwältin haben ausrechnen lassen und uns auf eine monatliche Summe geeinigt haben.


    beste Grüße 🖖🏻

  • Hallo VFLHorst,


    Ich gehe davon aus dass sie mit im Grundbuch steht?


    Sie müsste dir also für deine Hälfte des Hauses Nutzungsentschädigung zahlen.


    edy

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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • edy, die Nutzungsentschädigung wird hier doch durch den Abtrag, an welchem sich ja beide Eigentümer beteiligen, letztlich bezahlt. Das Problem haben wir hier also nicht.


    Kommen wir zum eigentlichen Problem zurück. Ich gehe mal davon aus, dass die Nebenkosten alleine von der jetzigen Bewohnerin des Hauses getragen werden, wenn nicht, sollte man jetzt darauf dringen. Ansonsten kann man von einer unterhaltsrelevanten Beziehung ausgehen, wenn die beiden mindestens 6 Monate zusammen leben.


    Bei nur 10 Jahren Ehe dürfte die Zeit für Unterhaltszahlungen aber ohnehin zeitlich begrenzt sein. Ich gehe mal ganz mutig (Voraussagen sind nicht so mein Ding) von 2-3 Jahren aus, wenn vorher die Eigentumsübertragung des Hauses kommt, von weniger. Einfach, weil Unterhalt ja nicht dafür gedacht ist, Eigentum zu schaffen, sondern dafür, einen Lebensstandart noch eine gewisse Zeit zu halten.


    Für wann ist denn die Übertragung geplant?

  • Hallo,

    edy, die Nutzungsentschädigung wird hier doch durch den Abtrag, an welchem sich ja beide Eigentümer beteiligen, letztlich bezahlt. Das Problem haben wir hier also nicht.

    Beide zahlen den Abtrag + Zinsen, beide erhöhen dadurch ihr Kapital. Die Frau muss aber keine Miete zahlen, der Mann mit externer Wohnung schon.


    edy

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  • Hallo Torsten,


    ich finde auch, das du bisher sehr größzügig warst.

    Da du noch Miteigentümer des Hauses bist, wird durch die anteilige Tilgung auch dein Vermögensanteil am Haus wachsen.

    Wie stellt sich deine Ex denn die Hausaufteilung/Auseinandersetzung vor?

    Du schreibst ja, ein Verkauf soll mit Hilfe ihrer Eltern erfolgen.

    Gibt es denn schon ein Gutachten? Hat man sich schonmal mit der finanzierenden Bank in Verbindung gesetzt?

    Wenn du aus dem Grundbuch gehst, sollte im gleichen Zuge auch deine Kreditverbindlichkeit gelöscht werden.

    Da spielen die Banken oft nicht so einfach mit, besonders wenn der solvente Partner aussteigen möchte.


    Hattet ihr bei der Scheidung beide einen Anwalt?


    Gruß


    frase

  • edy, im Prinzip hast du recht. Aber, wenn wie hier der Mann wohl überwiegend für die wirtschaftliche Realisierung des Hauseigentums zuständig war, sieht es etwas anders aus. Es gibt da eine Entscheidung des OLG Düsseldorf, die zwar schon älter ist, die aber letztlich den Fall trifft. Da wurde entschieden, dass die Frau sich nicht am Abtrag beteiligen müsse.


    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wird der Fragesteller ausgezahlt werden. Von den Eltern. Spätestens dann würde ich das Konstrukt mit dem Unterhalt für die Ehefrau überprüfen.


    Bisher sehe ich jedoch keine besondere Großzügigkeit des Fragestellers. Hier werden halt nur die gesetzlichen Vorgaben "abgearbeitet."


    Herzlichst


    TK

  • Moin zusammen,


    einige Fragen...


    Zunächst zum Haus: Ein Gutachten habe ich beauftragt und ist erstellt. Wir sind immer noch in der Kompromisslösung, ich gehe von einem Verkauf meines Anteils in den nächsten Monaten aus. Dass ich dann aus den Verpflichtungen raus muss, ist natürlich klar und Vorraussetzung. Die laufenden Betriebskosten werden ausschließlich von meiner ehemaligen Frau getragen.

    Die Scheidung habe ich eingereicht und entsprechend eine Anwältin gehabt. Meine Frau hatte sich ebenfalls eine Anwältin genommen. Diese wurde auch beauftragt die Unterhaltszahlungen zu berechnen. Meine Anwältin habe ich dazu lediglich beratend hinzugezogen.

    Damit zurück zur Frage: Ändert sich jetzt nicht ggf. das Einkommen meiner Ex-Frau? Oder wird der Einzug unabhängig von der finanziellen Veränderung erst bei einer Bewertung als „gefestigte Partnerschaft“ nach ca. 2 Jahren berücksichtigt?

    „Großzügig“ sehe ich jetzt nicht...schließlich unterstütze ich damit auch meine Kids, wobei das jeder für sich entscheiden muss. Wenn jetzt allerdings finanzielle Hilfe in Form des neuen Partners kommt, kann das doch nicht unberücksichtigt bleiben, oder?


    frase : Was meinst Du mit Hausaufteilung/Auseinanderzusetzung? Das Haus gehört uns je zu 50% und fließt entsprechend in den Zugewinnausgleich, den wir gleichzeitig vereinbaren und begleichen möchten.


    Viele Grüße

    Thorsten

  • Hallo Torsten,

    „Großzügig“ sehe ich jetzt nicht

    Du hast jetzt noch Infos geliefert, (Berücksichtigung Nutzungsausgleich, Gutachten, Zugewinnausgleich usw.) dass ich hier eine gute Strategie bei dir sehe.

    Natürlich kommt ein konfliktarmer Abschluss auch deinen Kindern zu gute.


    Wie sich die "finanzielle Hilfe" durch den neuen Lebenspartner deiner EX auf deren Unterhaltsanspruch auswirkt, müssen hier die Fachleute einschätzen.

    Ich habe dazu nur eine persönliche Meinung und die lautet, solange keine neue Ehe oder eingetragene Partnerschaft vorliegt, spielt das keine Rolle.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wird der Fragesteller ausgezahlt werden. Von den Eltern. Spätestens dann würde ich das Konstrukt mit dem Unterhalt für die Ehefrau überprüfen.

    Das wäre dann der nächste mögliche Schritt.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    ich habe auch das Gefühl, dass ihr das alles vorbildlich geregelt habt. Haben wir hier selten, ein dickes Kompliment.


    Die Hausübertragung steht also doch in naher Zukunft an. Dann würde ich bis dahin warten und dann auch den Exenunterhalt in Frage stellen. Es ist bei zwei Kindern zwar sinnvoll, eine gewisse Zeit Unterhalt zu zahlen, aber, das hat auch seine Grenzen. Denn du bist nicht verpflichtet, fremde Verhältnisse dauerhaft zu finanzieren. Es kommt darauf an, ab wann man von einer gefestigten neuen Beziehung ausgehen kann. Dazu muss man nicht neu heiraten. Der Zeitpunkt ist auch nicht unbedingt festgezurrt.


    Abgesehen davon hat die Ehe ja nicht so lange gehalten, dass man von einer ewigen Unterhaltszahlung ausgehen muss. Ich denke die Hausregelung, die angepeilt ist, zeigt, dass sie letztlich wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen kann, einerlei, wer sie subventioniert. Ab dem Zeitpunkt würde ich das ganze überdenken und zumindest eine befristete Weiterzahlung anstreben. Und diese Weiterzahlung sollte nicht vom Bestand einer Beziehung abhängig gemacht werden, sondern einfach ein festes Datum haben.


    Herzlichst


    TK

  • Moin,


    die Vorstellung von Madame kenne ich bereits: Nach Einzug ihres Neuen noch zwei Jahre. Da wird sie sich kaum freiwillig von verabschieden. Ich hätte vermutet, dass bereits der Einzug und die daraus entstehende finanzielle Entlastung einen Einfluss auf den Exenuntwrhalt hat. Da bin ich hier aber wohl der Einzige 😉


    Also der Klassiker: Der besserverdienende Mann ist der Zahlemann und Madame hat dafür überwiegend die Kids 🥳


    Sorry, war ein Aussetzer...Ist halt nicht immer einfach.


    Schönen Abend zusammen ✌🏻

  • Hi,


    es kommt darauf an, wann man eine Beziehung als gefestigt ansieht. Ganz sicher nicht beim Einzug. Aber so nach einem halben Jahr kann man mal anfangen, sie die Sache genauer anzugucken. Z.B.: ist er inzwischen in die Familie der Frau integriert, nimmt er an Familienfesten teil, geht er mit zu den Elternabenden in den Schulen der Kinder u.s.w.


    Und bitte eines nicht vergessen, was immer weggedrückt wird: bei so kleinen Kindern ist eine berufliche Karriere kaum drinne. Man ist einfach nicht flexibel genug. Kann nur schwer an externen Fortbildungen teilnehmen, Konferenzen nach dem üblichen Dienstende oder Überstunden, auch das ist kaum zu realisieren. Und dem muss natürlich auch Rechnung getragen werden. Ich hab mich deshalb immer schwer getan, junge Mütter für eben Stellen auszusuchen, die attraktiv waren, aber eben auf der Zeitschiene auch einiges abverlangen. Das funktioniert in der Regel nicht. Also bleiben die schlechter bezahlten Jobs übrig, in denen man pünktlich gehen kann, nichts außerplanmäßiges passiert.


    Und - ihr habt euch für das klassische Modell entschieden. Das hat nun mal Auswirkungen. Aber die zwei Jahre sehe ich trotzdem nicht unbedingt. Wo hat sie denn diese Zahl her?


    Herzlichst


    TK

  • Moin,


    die Umstände sind mir bewusst und ein Ergebnis unserer Entscheidungen. Kopf hoch und verantwortungsvoll damit umgehen...


    Die zwei Jahre hat sie wohl von ihrer Anwältin oder Internet, keine Ahnung. Auf verschiedenen Seiten findet man dazu diesen Anhaltspunkt, dass eine Beziehung nach etwa 2 Jahren "zusammen leben" als gefestigt anzusehen ist. Die beiden sind ein gutes Jahr ein Paar, 2020 gemeinsamer Urlaub und jetzt zusammenziehen mit seinem Sohn und zeitweise seinem Stiefsohn. Da es laut meiner Anwältin keine klare Grenzen gibt und es zu bewerten gilt, fällt es hier auch schwer einen Kompromiss zu finden. Gerichtliche Auseinandersetzungen wollen wir ja schließlich vermeiden. Vielleicht ist ja Einzug +12 Monate ein ganz guter Vorschlag?


    Beste Grüße

    Thorsten

  • Hallo Torsten,


    erstmal schöne Osterfeiertage.

    Auch wenn man immer den Eindruck hat, man würde die "alte Lage" im Schlepptau haben, arbeitet die Zeit ja für dich.

    Es gibt nicht viele Fragesteller, die mit deiner Sachlichkeit und dem nun erkennbaren Paragmatismus an die Probleme gehen.

    Nach einer Trennung kommt oft eine harte Zeit, denn es müssen ja zwei Leben finanziert werden.

    Das mit dem Exenunterhalt wird für dich aber bald ein Ende haben.

    Ich finde...

    Vielleicht ist ja Einzug +12 Monate ein ganz guter Vorschlag?

    ...einen guten Ansatz. Rechtzeitig nach Einzug würde ich das dann so kommunizieren.


    Da dein "Nachfolger" auch eigene Kinder hat, ist das auch kein schlechter Umstand.

    Oft sind das dann auch Erkenntnisse, die die andere Seite benötigen, um sich ein besseres Bild machen zu können.

    Auch das du bereit bist, mit deinem Hausanteil fair zu verfahren, sollte hilfreich sein.

    Ich habe da schon ganz andere Dinge erlebt, bis zu Zwangsversteigerungen, nur um dem Ex-Partner eine auszuwischen.


    Gruß


    frase

  • Dann werde ich die Kommunikation dazu mal so demnächst aufnehmen und ich nehme ich erst mal keinen Ansatz mit, dass der Einzug selber bereits für eine Veränderung des "Exenunterhalts" sorgt.


    Euch auch ein erholsames Osterfest!


    Thorsten (mit h-aar ;))