PKV für Kind nach Scheidung - Wer muss aufkommen?

  • Hallo Zusammen,


    meine Exfrau hat nach rechtskräftiger Scheidung den Beamtenstatus erlangt und möchte nun auch unsere gemeinsame Tochter (6 Jahre alt), die bei ihr lebt (gemeinsames Sorgerecht) mit in ihre private Krankenversicherung nehmen. Ich habe ihr angeboten, sie bei mir in der GKV kostenfrei mitzuversichern. Das möchte sie nicht. Nun meine Frage: Muss ich als Unterhaltspflichtiger Vater für diese PKV Kosten aufkommen (Beiträge und Vorschüsse für Behandlungen) oder ist dies nicht so, da meine Exfrau erst nach der Scheidung die PKV erlangt hat?


    Vielen Dank und Grüße

    Markus

  • Hi Markus,


    das ist ein Problem, bei welchem meine Meinung etwas von der ständigen Rechtsprechung abweicht, allerdings sollen sich einige Gerichte schon mir angepasst haben (grins).


    Vor etlichen Jahren war es so, dass die Rechtsprechung sagte, die PKV sei grundsätzlich besser als die gesetzliche, deshalb müsse man dieses im Interesse des Kindeswohls auch finanzieren. Ich habe schon seinerzeit diese Meinung für falsch gehalten.


    Inzwischen hat sich da wohl auch was geändert. Eine Besserstellung ist nicht unbedingt da, außerdem bei Behinderungen ist man in der GKV besser aufgehoben als in der privaten Krankenkasse. Ob das im Augenblick noch ein Mehrbedarf iSd Gesetzes ist, darüber kann man also streiten. Wenn es aber Mehrbedarf ist, dann müssen sich die Eltern diese Kosten teilen. Die Mutter ist also auch mit im Boot.


    Ich selbst würde die GKV vorziehen, und gegebenenfalls bereit sein, Zusatzkosten für spezielle Behandlungen hälftig zu übernehmen oder aber eine Zusatzversicherung für das Kind abschließen, etwa für Krankenhausaufenthalte, deren Kosten dann aber wieder zu teilen wären.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo

    Muss ich als Unterhaltspflichtiger Vater für diese PKV Kosten aufkommen

    die Möglichkeit besteht schon und wäre zusätzlich zur DT zu leisten.

    Hat die Mutter denn diesen Mehrbedarf von dir verlangt?

    Dann sollte es aber möglich sein, diese Kosten vor der Ermittlung des Unterhaltssatzes laut DT von deinem Einkommen bereinigend abzuziehen.


    Wie es bei den Behandlungskosten läuft, das kann ich dir so nicht sagen.

    Eigentlich gibt es Beihilferichtlinien und auch die PKV zahlt ja die Anteile, die nicht Beihilfefähig sind, an den Berechtigten aus.

    Dann sollte die Mutter die Rechnungen zahlen, Sie bekommt ja die Erstattung von PKV und Beihilfe zurück.


    Die Beihilfe zahlt für das Kind 80%, somit ist die Versicherungsprämie (mit 20%) recht günstig.


    Gruß


    frase

  • Ja, das stimmt, ich würde aber (und hatte) meine Kinder in die PKV gehen lassen.

    Es gibt da immer noch gewisse Vorteile, allein schon einen Termin zu bekommen oder auch den direkten Gang zum Spezialisten.

    Das geht mit der PKV deutlich besser.


    Gruß frase

  • Ja, aber es gibt bei der PKV z. B. keine versicherungsfremden Leistungen wie etwa das Kinderkrankengeld für die Eltern, wenn das Kind erkrankt ist. Und in Notfällen kann man auch direkt zum Spezialisten gehen, diese "Überweisungsregelung" ist längst aufgeweicht. Es ist inzwischen unzulässig, bei Terminvergabe privat Versicherte zu bevorzugen. Und falls das Kind irgendwann eine Behinderung hat, ist es durch die GKV deutlich besser versorgt.


    Ich würde also unabhängig von den Kosten einfach wegen des besseren Pakets eine GKV bevorzugen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    wir sehen die Sache eben unterschiedlich. Als Beamter ist es unproblematisch, da fließt die Besoldung weiter.

    Wir wissen ja alle, wie man es anstellt, wenn die Krankentage aufgebraucht sind.

    Auch wenn es inzwischen unzulässig ist, so gehen Ärzte hier ihren eigenen Weg und bieten einfach Privatsprechzeiten an.

    Glaube es mir, es ist ein gewaltiger Nachteil hier in der GKV zu sein.

    Das mit der Behinderung kenne ich nicht, kann ich nicht beurteilen.


    Gruß


    frase

  • Hallo Tk,


    der Fragesteller ist kein Beamter aber die Kindsmutter.

    Er hat hier seine Frage gestellt und fort war er.

    Wir streiten ja nicht, tauschen nur unsere Standpunkte aus, ist doch auch ganz schön:thumbsup:


    Gruß frase

  • Hallo zusammen, vielen Dank für die bisherigen Antworten. Meine Fragestellung bezog sich auf die Kosten, die auf mich evtl. Zukommen könnten. Ob ich in Vorleistung für evtl. Behandlung treten muss obwohl meine ex-Frau erst nach der Scheidung die pkv für sich und das gemeinsame Kind erlangt hat oder ob sie die Vorleistung alleine tragen muss. Ich habe ihr ja angeboten, das Kind bei mir in die gkv zu nehmen. Vielen Dank und Grüße, Markus

  • Hallo,


    die Arztrechnung geht an den Versicherungsnehmer, der ist für die Zahlung verantwortlich.

    Sowohl Beihilfe als auch PKV erstatten die Beträge an den Versicherungsnehmer.

    Man könnte also die Rechnungen sofort zur Bearbeitung weiterleiten und dann später begleichen.

    Bei großen Beträgen gibt es auch Abschlagszahlungen.

    Ich sehe hier keine Verpflichtung, dass du etwas in Vorleistung erbringen müsstest.


    Gruß


    frase