Hallo!
ich höre immer unterschiedliche Aussagen, was die Zahlungsdauer des Trennungsunterhaltes angeht.
Mit einer eigens erstellten Trennungsvereinbarung hat man sich darauf geeinigt, dass der Mann der Frau einen Trennungsunterhalt in Höhe von 410€ zahlt. Als Trennungsdatum wurde der 7. Mai 2020 festgehalten.
Oftmals liest und hört man, dass der Trennungsunterhalt bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt werden muss. Andererseits lese ich auch immer mal wieder etwas von den Erwerbsobliegenheiten, die auch beim Trennungsunterhalt immer stärker angewandt werden. Hier ein Auszug:
Erwerbsobliegenheit
Nach Ablauf des Trennungsjahres muss ein bislang erwerbsloser Partner anfangen, zu arbeiten. Wer bereits erwerbstätig ist, kann unter Umständen eine gesteigerte (oder „verschärfte“) Erwerbsobliegenheit haben und muss monatlich einen gewissen Betrag erwirtschaften. Im Gesetz heißt es dazu:
"Der nicht erwerbstätige Ehegatte kann nur dann darauf verwiesen werden, seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, wenn dies von ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen, insbesondere wegen einer früheren Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe, und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Ehegatten erwartet werden kann."
Die Ausgangssituation der sich zu trennenden Eheleute ist, dass beide Vollzeitangestellte sind. Einkommen Ehemann: 3.400€ netto, Einkommen Ehefrau: 2.200€. Keine Kinder vorhanden. 3 Jahre verheiratet. Meiner persönlichen Meinung nach, hat die Ehefrau dann nunmehr 12 Monate Zeit, um sich auf die neue Lebenssituation einzustellen und um sich selbst finanziell zu kümmern, was bei dem Gehalt durchaus gegeben sein sollte.
Vielen Dank für ein paar Einschätzungen.