Hi,
es kommen die Anwalts- und Gerichtskosten auf die Noch-Ehefrau zu, die bis dahin entstanden sind. Rechtshängig ist ein Verfahren, wenn alle Unterlagen, die am Anfang eingereicht wurden, auch durch das Gericht der Gegenseite zugestellt sind.
Der Verfahrenswert wird am Anfang durch das Gericht geschätzt, kommt ja auch auf den Wert des Versorgungsausgleichs an, den kann man jetzt doch noch gar nicht wissen. Sauber abgerechnet wird zum Schluss.
Herzlichst
TK