Volljähriges Kind verlangt Titel und Kostenübernahme Anwalt

  • Hallo,

    die volljährige Tochter meines Partners ist zu einem Anwalt gegangen um den Unterhalt ihres Vater anzufordern. ( Wäre nicht nötig gewesen, denn er zahlt freiwillig und sie hätte auch einfach zu ihm gehen können). Die erste Unterhaltsberechnung war falsch, es wurde aber auch gleichzeitig nach einer Titulierung verlangt. Wir haben auf die Fehler in der Berechnung hingewiesen und geschrieben, dass er auch ohne Titel bereit ist den Unterhalt regelmäßig zahlen. Wenn sie jedoch einen verlangt darf sie diesen nach Korrektur der Berechnung gerne in Auftrag geben. Jetzt, 5 Monate später!, hat er wieder eine Aufforderung erhalten den Titel einzureichen und Aufgrund des Verzugs die Kosten für den Anwalt seiner Tochter zu zahlen. Währenddessen hat sich auch der Unterhslt erhöht, den muss er selbstverständlich auch nachzahlen. Das macht er natürlich, aber die Kosten für den Anwalt tragen und sich selbst um die Titulierung kümmern? Ist das rechtens was von ihm verlangt wird?

    MfG Anne

  • Hallo E.Anne,


    wurde auch die Mutter der jungen Erwachsenen in die Berechnung mit einbezogen?


    Wurde das volle Kindergeld beim Bedarf angerechnet?


    Was macht die Tochter z.Zt. Schule/Ausbildung ? wohnt sie bei der Mutter?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Die Mutter ist aufgrund ihres geringen Einkommens nicht unterhaltsfähig. Das Kindergeld wurde in voller Höhe abgezogen und die Tochter geht zu einer weiterführenden Schule. Bei der Berechnung ist auch noch nicht Alkes so ganz korrekt aber damit haben wir uns schon abgefunden. Wir wollen die Sache jetzt einfach vom Tisch haben. Schlimm genug dass jetzt schon Anwaltskosten in Höhe von 600 Euro zu zahlen sind. Das hätte Sie sich auch sparen können indem Sie das Gespräch mit Ihrem Vater aufgesucht hätte.

  • Hi,


    wir haben hier das Problem, dass die preiswerte Titulierung nur durch den Vater passieren kann. Die Tochter hat nur die teurere Alternative, nämlich den Gang zum Gericht, und dann hängt der Vater auf allen Kosten. Bei den Anwaltskosten ist das so eine Sache. Wenn der Vater mit irgendwas in Verzug war, dann könnten insoweit auch die gegnerischen Anwaltskosten zu tragen sein. Aber ganz sicherlich nicht bei fehlendem Verzug und falscher Berechnung.


    Es kann auch sein, dass das Jugendamt die Titulierung ganz gratis vornimmt. Ich bin überfragt, ob das auch bei volljährigen Kindern möglich ist, da einfach mal anfragen. Aber ehe tituliert wird, sollte man absolut sicher sein, dass die Berechnung stimmt.


    Herzlichst


    TK

  • Wie würde ein Gericht wohl entscheiden, wer die Anwaltskosten zu tragen hat?


    Eigentlich, wer dei Kapelle bestellt, zahlt auch für die Musik.

    Für ein solches Vorgehen fehlen mir die Worte.

    Woher stammt denn die Forderung, von der Tochter oder von deren Anwalt?


    Gruß


    frase

  • Hi,


    das kommt darauf an, was eingeklagt wird. Wenn nur die Anwaltskosten, dann wird eben überprüft werden, ob der Vater in Verzug war und ob das ein Grund ist, die Anwaltskosten ihm aufzuerlegen.


    Wenn es um die Titulierung des Unterhalts geht, der Vater sich insoweit geweigert hat, dann muss er die gesamten Gerichtskosten tragen + Anwaltskosten der Gegenseite.


    Herzlichst


    TK

  • das kommt darauf an, was eingeklagt wird.

    Er hat ja gezahlt, war also vermutlich nicht in Verzug.

    Wenn es um die Titulierung des Unterhalts geht, der Vater sich insoweit geweigert hat,

    hat er ja auch nicht, hat nur die falsche Berechnung bemängelt.


    Also würde ich der Tochter mal vorschlagen, Sie soll die von ihr verursachten Anwaltskosten selber zahlen.

    Wäre gespannt was dann passiert?

    Wenn man mit solchen Aktionen ohne "GONG" durchkommt, wird es im weiteren Leben bestimmt nicht leichter und der tiefe Fall könnte dann mal sehr weh tun.


    Gruß


    frase

  • Er zahl, seit dem Schreiben vom Anwalt, unterhakt in geforderter Höhe. Das Ganze unter Vorbehalt bis zur Neuberechnung. Das hat jetzt, wohl bemerkt 5 Monate später, laut Anwalt genau das Gleiche Ergebnis geliefert. Weil er keine Lust hat in einen noch größeren Streit zu geraten, akzeptiert er das und ist jetzt auch bereit einen Titel zu unterschreiben. Den werden wir jetzt auch in Auftrag geben. Der Verzug kommt, laut Anwalt der Tochter, von dem zu wenig gezahlten Unterhalt durch die Erhöhung Anfang des Jahres. Darüber wurden wir allerdings nicht informiert und es liegt ja auch aktuell kein Titel vor.

  • Ich kann mich gerade nicht beruhigen.

    Dieser Tochter würde ich jetzt permanent mit Auskunftsersuchen zu ihrem Werdegang eine Freude bereiten.

    Schulbescheinigung, Zeugniskopie, und einen ganz klaren Bildungsplan verlangen, der genau ihre Ziele fixiert.


    Ich habe meine Töchter auch länger als vom Gesetzgeber gefordert unterstützt.

    Da ging auch nicht immer alles planmäßig.

    Was aber immer geht, ist die Sache persönlich zu besprechen um einen Konflikt zu vermeiden, wenn man es denn will.


    So, habe fertig,


    Gruß


    frase

  • Das Problem ist hier auch eine Mutter die größeren Einfluss auf die Tochter hat als es gut für sie ist. Aber das ist jetzt ein anderes Thema. Das letzte Zeugnis wurde uns auch zugesendet, das ist jetzt aber nicht so gut wie man sich das wünschen würde. Eine Ausbildung wurde von ihr zuvor auch schon abgebrochen.

  • frase, dass du dich nicht beruhigen kannst, das merken wir. Nur, es lohnt sich nicht. Komm mal runter.


    Das Kind hat einen Anspruch auf einen Titel. Es kann ihn aber preisgünstig nicht selbst veranlassen, das kann nur der Vater. Deshalb ist die Aufforderung des Kindes durchaus im Sinne des Vaters.


    Viel wichtiger ist für mich die Grundlage des Titels. Da muss sauber gerechnet werden, unter Einberechnung des Kindergeldes und des Anteils der Mutter. Bleibt nur noch die Frage der Anwaltskosten. Deren Begleichung würde ich im Augenblick ablehnen, außergerichtlich.


    Also, alles nicht so kompliziert und teuer. Das würde es erst dann werden, wenn die Tochter gezwungen wäre, zu klagen, um den Titel zu bekommen.


    Herzlichst


    TK

  • Die Titulierung wird jetzt zeitnah vom Kindsvater in Auftrag gegeben. Die Frist von dem Anwalt ist auf den 09.04. gesetzt. Ich halte das für eine sehr kurze Zeitspanne wenn man die Ostertage mit betrachtet. Morgen werden wir erstmal bei Jugendamt anfragen ob es dort möglich.

    Vielen Dank für den Tipp...

  • Das wird ja immer besser<X

    Eine Ausbildung wurde von ihr zuvor auch schon abgebrochen.

    Ihr wollt die Sache vom Tisch haben, dann wäre jezt wohl fast der Zeitpunkt erreicht, sich einen eigenen Rechtsbeistand zu suchen.

    Natürlich kann man auch alles weiter so hinnehmen, damit man seine "Ruhe" hat.

    Scheint mir in dieser Konstellation aber eher ein Wunschtraum zu sein.


    Klar, wir kennen nicht die Gründe, warum die Ausbildung abgebrochen wurde.

    Man kann aber von einem jungen Erwachsenen auch etwas Zielstrebigkeit erwarten.

    Ach, hatte ja vergessen, wenn es um das Unterhaltsgeld geht, dann ist ja Ziestrebigkeit vorhanden.


    Noch eine Frage: wenn es diesen Titel gibt, ist der dann befristet?


    Gruß


    frase

  • Wir wollen ihn befristen lassen und zwar bis zum Ende dieses Schuljahres. Darüber hinaus haben wir keine Informationen über den weiteren Werdegang. Können wir das so machen?

  • ...ist die Tochter wenigstens verpflichtet uns ihre Schulnachweise vorzulegen. Oder kann man da auch einen Text mit rein nehmen " bis zur Beendung der rein schulischen Weiterbildung ". Weil sie ist, sofern die Noten es hergeben, mit ihrer Fachschule dann fertig.

  • Sie hat einen Anspruch auf Finanzierung der Ausbildung und nicht einen Anspruch auf Finanzierung von ein paar Monaten der Ausbildung. Es kommt darauf an, was sie nach der Schule weiter macht. Eventuell gibt es dann einen Anspruch auf BaföG. Die Eltern haben einen Anspruch auf Nachweis, dass sich die Tochter in Schule/Ausbildung/Studium befindet, ein bis zweimal im Jahr je nach Gestaltung der Ausbildung. Also etwa Schulbescheinigungen.


    TK