Hallo,
die volljährige Tochter meines Partners ist zu einem Anwalt gegangen um den Unterhalt ihres Vater anzufordern. ( Wäre nicht nötig gewesen, denn er zahlt freiwillig und sie hätte auch einfach zu ihm gehen können). Die erste Unterhaltsberechnung war falsch, es wurde aber auch gleichzeitig nach einer Titulierung verlangt. Wir haben auf die Fehler in der Berechnung hingewiesen und geschrieben, dass er auch ohne Titel bereit ist den Unterhalt regelmäßig zahlen. Wenn sie jedoch einen verlangt darf sie diesen nach Korrektur der Berechnung gerne in Auftrag geben. Jetzt, 5 Monate später!, hat er wieder eine Aufforderung erhalten den Titel einzureichen und Aufgrund des Verzugs die Kosten für den Anwalt seiner Tochter zu zahlen. Währenddessen hat sich auch der Unterhslt erhöht, den muss er selbstverständlich auch nachzahlen. Das macht er natürlich, aber die Kosten für den Anwalt tragen und sich selbst um die Titulierung kümmern? Ist das rechtens was von ihm verlangt wird?
MfG Anne