Wie lange Unterhalt zahlen

  • Hallo,


    meine Frau hat mir eröffnet das sie sich scheiden lassen wird. Sie hat jemanden neues gefunden, der auch schon um ihre Hand angehalten hat, sie hat angenommen. In Q1/2022 wird das Trennungsjahr vorbei sein, dann wollen die so schnell wie möglich heiraten, auch er lebt noch in Scheidung, die ebenfalls ungefähr dann vollzogen werden wird. Unsere Kinder sind schon erwachsen, da gibt es keine Sorgerechts- oder Unterhalts-Streitigkeiten.


    Bislang leben wir noch zusammen (aber getrennten Schlafzimmern) im gemeinsamen Haus, das sie verlassen wird sobald sie was neues gefunden hat. Das Haus geht auf uns beide, aber ich habe alle Kosten bezahlt, dafür hat sie den täglichen Bedarf bezahlt - ich verdiene erheblich mehr als sie, das passte dann so ganz gut. Wenn sie auszieht übernehme ich das Haus komplett auf meinen Namen. In wie weit ich sie dann auszahlen muß ist noch offen.


    Mein eigentliche Frage: Ich möchte mich auf keinen Fall um den ihr zustehenden Unterhalt drücken. Dafür habe ich sie immer noch viel zu gerne. Aber ich sehe es auch nicht ein für sie die zu zahlen wenn sie die Trennung herbeiführt, und schon jemanden neues hat (der erheblich mehr verdient als sie), und sich mit ihm auch schon verlobt hat.


    Wie lange müsste ich Unterhalt für sie zahlen? Bis die beiden heiraten? Bis er dann in ihr gemeinsames Heim mit einzieht? Mir ist klar daß letzteres normalerweise nicht zählt, da muß schon eine gewisse Frist der Festigung der Beziehung abgewartet werden. Aber wenn die beiden sich doch schon verlobt haben? Gilt das dann immer noch?

  • Hallo,


    ja, bis zur Scheidung war mir klar. Wie gesagt, zur Zeit leben wir noch in einem Haus. Also auch ohne Unterhalt (im eigentlichen Sinne). Mir ging es nur darum zu fragen, wie das mit der gewachsenen Partnerschaft aussieht, die ja als Zeitpunkt für das Ende der Unterhaltszahlungen angesehen wird, und die meist als ungefähr 12 Monate des Lebens in der Partnerschaft angesehen wird als grobe Faustformel. Wenn die aber schon verlobt sind (was die natürlich rein rechtlich gar nicht können, weil die beide noch verheiratet sind) , dann stellt sich mir die Frage, ob das eventuell schon als solch ein "vorgezogener" Zeitpunkt gesehen werden könnte.


    Aber mehr als 12 Monate werden das niemals. Eben weil ein paar Monate des noch im gemeinsamen Haus lebens abgehen, und die nach dem Trennungsjahr sich beide sofort scheiden lassen und dann auch sofort heiraten. Dabei wird es von meiner Seite auch keine Hindernisse geben. Ich weigere mich, die beiden aus purer Boshaftigkeit oder Egoismus zu ärgern und das mutwillig zu verzögern - und letztendlich verhindern kann ich das alles ohnehin nicht. Von daher zahle ich natürlich auch den korrekten Unterhalt so lange wie die Gerichte sagen, das ich das muß. Aber wenn die schon gemeinsam da rum turteln, dann sollen die das auch so kurz wie möglich auf meine Kosten machen.

  • Hi,


    es kommt weniger auf das "Verlöbnis" an, welches ja keines ist. Eher eine üble Taktlosigkeit. Sondern auf die gefestigte Beziehung, und die wird man eben nach 12 Monaten in diesem Fall annehmen. Wobei die Frau ja wohl auch arbeitet. Diskutieren wir wirklich über viel Geld, mal die Einkommen bereinigt und spitz gerechnet? Und auch wenn die Scheidung etwas länger dauert, wäre nach 12 Monaten bei mir Schluss.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Nein, wir reden nicht über sehr viel Geld. Im Anwaltsgespräch (ich war mit bei ihrem, ich hab bislang keinen eigenen und werd mir den wohl auch nicht nehmen, da wir uns nicht streiten) sprach der nach vielen Fragen und ein wenig Tippen in seinen Taschenrechner von ca. 300 €/Monat, die ich zahlen müsste. Was für mich absolut in Ordnung wäre. Sie verdient netto ca. de Hälfte von mir, aber es gibt noch einen Haufen Schulden, die ich alleine tilge. Wir haben beide Steuerklasse 4, es wird sich also auch später nicht viel an unserem Netto ändern.

  • Okay, eine sehr vernünftige Haltung. Ich würde mich dann drauf konzentrieren, dass die Unterhaltszahlungen wirklich auf 12 Monate begrenzt sind. Das kann man schriftlich festhalten. Denn wir haben ja nachfolgendes Problem: man weiß nicht, wie lange die neue Beziehung hält. Wenn völlig unabhängig davon eben so eine Vereinbarung da ist, dann bist du auf der sicheren Seite, das ist klar kalkulierbar. Unwirksam wäre so eine Vereinbarung nur, wenn deine Noch-Frau plötzlich ALG II Empfängerin werden sollte. Aber, dagegen kann man nicht vorsorgen und das ist ja in deinem Fall eher unwahrscheinlich.


    Zusammenfassend: nutz die Zeit der neuen großen Liebe in deinem Sinn. Da wird sie gerne so eine Vereinbarung unterschreiben. Über die Formalien, die einzuhalten sind, wird gerne ihr Anwalt aufklären.


    Denn, wenn ihre neue Flamme auch noch verheiratet ist, dann können da ja auch noch "Altlasten" da sein. Deshalb, handele jetzt, nutze die Zeit.


    Herzlichst


    TK

  • Moin,


    Danke dafür.


    Wie gesagt, drücken will ich mich nicht. Und lange zahlen muß ich auch nicht, weil die so bald das rechtlich möglich ist heiraten werden. Die Frage war im Prinzip einfach nur, ob eine (rechtlich nicht bindende) Verlobung und ein Zusammenziehen eine Verkürzung bewirken könnte. Ich war mir schon relativ sicher das nicht, wollte aber doch mal nachfragen. Man weiß ja nie.


    Ob das bei ihrem Neuen noch Altlasten gibt weiß ich nicht. Aber auf jeden Fall dann später eine auch über die Scheidung hinaus wohl unterhaltsberechtigte aktuelle Frau und eine minderjährige behinderte Tochter, für die er nach seiner eigenen Aussage nicht das Sorgerecht bekommen wird, die aber öfters bei ihm und meiner Frau zu Besuch sein wird. Er wird also sehr sicher auch einiges zahlen müssen, da er wie gesagt wohl recht ordentlich verdient. Aber das betrifft dann vermutlich eher nicht mich - ich denke ich muß meiner Frau nicht deshalb mehr Unterhalt zahlen, nur weil ihr Neuer Verpflichtungen seiner Familie gegenüber hat.


    Und sollte das mit den beiden dann doch nicht klappen ist meine große Hoffnung, das sie nach einer Zeit des Abstandes vielleicht wieder zu mir zurück kommen wird. Ja, Wunschdenken, schon klar. Zu viele Variablen. Zwischen denen darf es doch nicht klappen, und dann muß sie sich mir wieder annähern wollen. Aber die Hoffnung darauf werde ich in mir nicht abtöten.

  • Hi,


    was später wird, das wissen wir nicht. Nur, du musst jetzt den Augenblick regeln und nutzen. Deshalb ja mein Tipp. Klar musst du den Next nicht mit finanzieren, aber es kann ein zermürbendes Verfahren geben, wo man sich über Bits and Pieces streitet. Deshalb schnür das Paket so schnell wie möglich. Nutz die Chance, die du jetzt hast und vielleicht nie wieder.


    Herzlichst


    TK