Wie wird die Schulanmeldung und Schulbesuch im Wohnort der Mutter bei geteiltem Sorgerecht ( nicht Ehelich ) geregelt ?

  • Hallo,

    meine Tochter hat sich von Ihrem Lebenspartner getrennt, mit dem sie für kurze Zeit in dessen Elternhaus eingezogen ist und der gemeinsame Sohn dort im 1. Jahr zur Schule geht. Nun ist ein Wohnsitzwechsel geplant ca. 10 km weiter in eine größere Stadt. Nun möchte der Kindesvater, auf drängen seiner Eltern, daß der Schulbesuch weiterhin in der Nähe seines Elterhauses stattfindet und möchte nun nach 7 Jahren das gemeinsame Sorgerecht beantragen um einen Schulwechsel zu verhindern. Hat meine Tochter als Mutter die Möglichkeit den Schulwechsel zum zukünftigen Wohnort trotzdem durchzusetzen, wenn sie dem geteiltem Sorgerecht zustimmt ??

  • Hi,


    es besteht ein Anspruch auf gemeinsames Sorgerecht. Deshalb wäre es taktisch ungeschickt, das zu verweigern.


    Nun zum Schulwechsel: der Grundschulbesuch und die Zuständigkeit der Schulen ist Kommunalrecht bzw. Landesrecht. Man müsste zunächst einmal schauen, wie bei euch die Regelungen sind. In der Masse der Fälle hat man bei der Grundschule nicht das Recht der freien Wahl. Das Kind hat die Grundschule zu besuchen, welcher die Straße/das Wohnhaus zugewiesen ist. Es kann da auch Ausnahmen geben. Das müsst ihr vor Ort klären, evtl. über das Schulamt. Wenn die Schule am neuen Wohnort ausschließlich zuständig ist, dann kann der Vater tun was er will.


    Wenn nicht, dann stellt sich die Frage, sofern das gemeinsame Sorgerecht existiert, was dem Kindeswohl entspricht. Denn der tägliche Transport hin- und zurück dürfte für eine berufstätige Mutter nur schwer zu managen sein. Hinzu kommen ja inzwischen auch schon in Grundschulen Sonderveranstaltungen an den Nachmittagen, an Wochenenden, und häufig fängt die Schule ja auch nicht um 8.00 Uhr an, sondern deutlich später, im Augenblick gibt es dann auch noch den Schichtunterricht. Ich denke mal, man kann die Unmöglichkeit der ordnungsgemäßen Organisation bei der Entfernung relativ leicht darlegen.


    Und wenn jemand schon die eventuell erforderliche Unterschrift zum Schulwechsel ohne Berücksichtigung der Umstände, insbesondere des Kindeswohls verweigert, dann könnte man sich natürlich auch überlegen, ob es wirklich dem Kindeswohl entspricht, das gemeinsame Sorgerecht auszuüben. Ihr merkt, ich steuere auf die Ausnahme von der Regel zu, die ich oben zum Einstieg genannt hatte.


    Wann ist denn der Umzug vollzogen? Wäre es eventuell eine Option, jetzt das Kind schon abzumelden, in der neuen Schule anzumelden und letztlich auf Zeitverzögerung für das gemeinsame Sorgerecht zu setzen?


    Herzlichst


    TK

  • vielen Dank für die rasche Antwort, es verhält sich so, daß meine Tochter die Trennung erst vor Ostern vollzogen hat und nun für die neue Wohnung noch keine Zusage des Vermieters getroffen wurde, also Umzugstermin steht daher noch nicht fest. Eine Ummeldung des Kindes kann daher ja erst erfolgen, wenn der Wohnort und Mietvertrag fix ist. Die neue Schule steht in keiner Beziehung zu der jetzigen ( andere Geminde ), im neuen Wohnort befindet sich die Grund und Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Von der neuen Wohnung zur späteren Schule wäre Schulweg 5 min. zu Fuß, hingegen zum jetzigen Schulort über 22 km. und 25 min. Fahrzeit die jeden Tag früh und Nachmittag zu fahren und unverhältnismäßig für die Mutter wäre.

    Nun zur Antwort " Wenn die Schule am neuen Wohnort ausschließlich zuständig ist, dann kann der Vater tun was er will. " wird dann sein Einverständnis gar nicht gebraucht ?? auch wenn er bis dahin das geteilte Sorgerecht erwirkt hat ?

  • Hi,


    es gibt kein geteiltes Sorgerecht, nur ein gemeinsames. Denn wie will man ein Kind denn teilen, quer oder längs?


    Ja, wenn es gesetzlich festgelegt ist, welche Schule zu besuchen ist, dann ist es einerlei, ob die Eltern verheiratet sind, zusammen leben oder was weiß ich. Das ist erst einmal raus zu finden. Und dann sieht man weiter.


    Tk

  • Gesetzlich festgelegt für diesen neuen Wohnort ist, daß für jeden der dort wohnt auch die Schulen zuständig sind, die sich im Ort befinden. und sorry ich meinte schon gemeinsames Sorgerecht....

  • Hallo TK, es geht um eine Umschulung, dass Kind besucht bereits die 1. Klasse.


    Beide Seiten haben natürlich gute Gründe für ihre Vorstellungen.

    Mutter möchte mit dem Kind in einen anderen Ort.

    Vater möchte die "stabile" Lebenssituation für das Kind inkl. Schulbesuch, Freunde etc. erhalten.


    Hier gibt es immer Konflikte und ob der Schulwechsel für das Kind sinnvoll ist, weil die Mutter eben einen anderen Wohnort wählt, ist nicht einfach so zu beurteilen. Es scheint ja eine gewachsene Struktur zu geben, aus dem das Kind dann gerissen werden würde.


    Es scheint also noch gar nichts geklärt zu sein, daher sehe ich den Wegzug der Mutter und die Mitnahme des Kindes eher kritisch.

    Gibt es denn überhaupt schon eine Regelung zwischen den Eltern, wie war es denn bisher?

    Warum muss denn in einen anderen Ort gezogen werden?


    Gruß


    frase

  • Die Sache war bis jetzt so dass das Kind mit der Mutter 7 Jahre alleine zusammen gewohnt hat und erst vor einem halben Jahr ins Elternhaus des Vaters gezogen ist. Es hat eben nicht funktioniert und deshalb ist Trennung angesagt gewesen und die Mutter will mit dem Kind wieder zurück wo Sie vorher war.

  • frase, erst einmal ist zu klären, ob das Kind überhaupt in der derzeit besuchten Schule theoretisch bleiben könnte. Das ist kommunal sehr unterschiedlich geregelt. Wenn das sowieso nicht geht, braucht man sich doch gar keine weiteren Gedanken zu machen.


    Im übrigen glaube ich kaum, dass es Sinn macht, mit den Ex-Schwiegereltern und dem Ex unter einem Dach zu leben. Ich würde mir da nicht allzu viele Gedanken machen. Wichtig ist nur, dass der Wechsel geordnet statt findet. Und das hat man ja in der Hand. Schulwechsel und Wechsel der Lebensumstände sind doch letztlich Vorkommnisse, die auch in intakten Familien jederzeit passieren können. Und, die Entfernung ist doch nicht so gravierend, dass da ein Umgangsrecht von Vater und Großeltern erschwert werden.


    Wenn denn für die Umschulung überhaupt die Unterschrift beider Elternteile erforderlich sein sollte, und er die Unterschrift verweigern will, dann würde ich die Sorgerechtsentscheidung eben so lange hinaus zögern, bis umgezogen und der Schulwechsel vollzogen ist.


    Es gibt noch einen weiteren Aspekt, wir haben ja eine Schulpflicht. Die Mutter könnte mit dem Kind umziehen und dann eine verwaltungsrechtliche Maßnahme anstreben, nämlich die Zuweisung einer Schule. Und das ist im Zweifel die am neuen/ursprünglichen Wohnort.


    Herzlichst


    TK

  • das Kind mit der Mutter 7 Jahre alleine zusammen gewohnt hat und erst vor einem halben Jahr ins Elternhaus des Vaters gezogen ist.

    da sieht die Sache doch schon etwas anders aus. Für Primarschule gilt ja das Wohnortprinzip (hatte TK schon erläutert).

    Dann hatte das Kind ja auch schon ein gefestigtes Lebensumfeld (Kitafreunde etc.), in das es jetzt zurückkehrt.

    Wichtig ist was zum Zeitpunkt der Trennung für Vereinbarungen vorlagen.

    Da der Vater aktuell kein Sorgerecht hat, kann die Mutter mit dem Kind ohne seine Zustimmung umziehen.

    Auch wenn der Vater später eine Mitsorge erhält, ändert das nichts mehr.

    Ich würde also zügig den Ortswechsel vornehmen.


    Gruß


    frase