Auskunft Jobcenter

  • Hallo,

    ich habe eine Frage zum Betreuungsunterhalt. Erstmal paar infos dazu.


    im Arbeitsverhältnis seit 02/21 Netto 2600 voher nur Studiert.


    Meine Ex-Partnerin (nicht verheiratet gewesen) betreut unseren 15 Monate alten Sohn. Sie selbst hat bis zum 30/03 ALG 2 bekommen und nun ab 01/04 wieder vollzeit arbeitest( sollte 1700 Netto verdienen)


    ich bezahle für unseren Sohn 430 Kinderunterhalt.


    wir wohnen nicht zusammen.


    ich bekam am 25.03 Brief vom JC am und ich sollte alle meine Finanzen wegen Betreuuhungsunterhalt für meine Ex-freundin offen legen.


    nun meine Frage, Da sie jetzt wieder arbeiten gehts und nicht mehr vom JC lebt, muss ich trotzdem noch auskunft ans JC geben, muss ich an sie Betreuuhungsunterhalt auch bezahlen bzw wie wirds es vom JC berechnet.


    Vielen Dank für die Rückmeldung.


  • Hi,


    entweder ist die Kindsmutter noch Aufstockerin (erhält ergänzend ALG II) oder aber ihr erstes Gehalt wird erst Anfang des nächsten Monats ausgezahlt, so dass sie in diesem Monat noch ALG II erhält. Oder aber sie hat der Behörde nicht mitgeteilt, dass sie wann auch immer aus dem System rausfällt. Oder aber, der Sachbearbeiter hinkt etwas mit der Aktenbearbeitung hinterher.


    Wir hier haben keine hellseherischen Fähigkeiten. Wie wärs mit einem Anruf beim Sachbearbeiter?


    Herzlichst


    TK