Meine Lebensgefährtin und ich haben am 11.03.2021 ein Kind zu Welt gebracht . Meine Lebensgefährtin ist aber noch verheiratet .die Scheidung liegt schon beim Gericht vor . Da sie ja noch verheiratet ist teilte man mir mit ,dass ihr noch Ehemann rein rechtlich der Vater meines Kindes ist . Ich habe aber schon vor dem Entbindungstermin meine Vaterschaft anerkannt und sie wurde auch beim Kreisamt beglaubigt . Auch der Ehemann hat diese Vaterschaft aberkannt .
Nun hat sich meine Lebensgefährtin entschlossen sich von mir zu trennen und hat am Montag ohne meines Wissen ,das Kind genommen und ist nach Kassel zu ihrer Mutter gefahren . Auf meine Bitte das ich mein Kind sehen möchte ,wurde nicht eingegangen .
Durch ein Telefonat mit einer Anwältin wurde mir mitgeteilt das ich aufgrund meiner Anerkennung als Vater auch das Umgangsrecht zu meinem Sohn habe ,auch wenn ich nur der leiblich Vater und zum jetzigen Zeitpunkt der Ehemann der rechtliche Vater ist .
Meine Ex Freundin teilte mir mit das die Anerkennung nur rechtsgültig ist wenn sie rechtskräftig geschieden ist und ich keinen Anspruch auf ein Sorgerecht ,Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Umgangsrecht habe .
Ein weitere Anwalt teilte mir aber mit das meine Anerkennung schon rechtsgültig ist und ich meine ex Freundin auch jetzt schon auffordern kann mir eine Erklärung für das gemeinsames Sorgerecht ausstellen zu lassen .
Hat jemand damit Erfahrung und kann mir Hilfestellung geben ? Ist es ratsam in nächster Instanz eine Anwältin damit zu beauftragen ?