Hallo,
kennt sich jemand aus mit ehebedingten Nachteilen in beruflicher Hinsicht, wegen alleiniger Erziehung des gemeinsamen Kindes? In meinem Fall ist es so, dass der Vater sich nachweislich geweigert hat, sich zu gleichen Teilen an der Kinderbetreuung zu beteiligen, und zwar mit Hinweis auf seine volle Berufstätigkeit. Dadurch wurde ich in der Aufnahme einer meiner Ausbildung entsprechenden Berufstätigkeit behindert, in meinem Gebiet gibt es da Altersgrenzen, und das ist jetzt vorbei. Sein Anwalt und der Richter weigern sich vorläufig, ehebedingte Nachteile anzuerkennen.
Ich habe nichts gegen Selbstversorgung, aber jeder muss seine Pflicht tun, und wer sich vor der Sorgepflicht drückt, muss irgendwie belangt werden können - ?
Bin dankbar für jeden Hinweis.