ehebedingte Nachteile

  • Hallo,


    kennt sich jemand aus mit ehebedingten Nachteilen in beruflicher Hinsicht, wegen alleiniger Erziehung des gemeinsamen Kindes? In meinem Fall ist es so, dass der Vater sich nachweislich geweigert hat, sich zu gleichen Teilen an der Kinderbetreuung zu beteiligen, und zwar mit Hinweis auf seine volle Berufstätigkeit. Dadurch wurde ich in der Aufnahme einer meiner Ausbildung entsprechenden Berufstätigkeit behindert, in meinem Gebiet gibt es da Altersgrenzen, und das ist jetzt vorbei. Sein Anwalt und der Richter weigern sich vorläufig, ehebedingte Nachteile anzuerkennen.
    Ich habe nichts gegen Selbstversorgung, aber jeder muss seine Pflicht tun, und wer sich vor der Sorgepflicht drückt, muss irgendwie belangt werden können - ?
    Bin dankbar für jeden Hinweis.

  • Hallo Maria,


    leider ist es wirklich nicht so einfach, die Voraussetzungen für das Vorliegen ehebedingter Nachteile darzulegen.
    In welchem Bereich hättest du denn eine Ausbildung machen können. Und wo liegen die Altersgrenzen.
    Wie lange warst du verheiratet? Wie alt ist dein Kind? Wann war die Scheidung?
    Hättest du mit deinem angestrebten Beruf genausoviel wie dein Ex-Mann verdienen können?


    Viele Grüße

  • Hallo Tim,
    ich bin Musikerin, mit abgeschlossener Ausbildung, war in der Vorbereitungsphase für Orchesterprobespiel. Hab da mittendrin geheiratet, ein Kind bekommen, lange Rekonvaleszenzphase, während der der Vater sich außerehelich vergnügte, Kind war 3 Monate alt, ich krank. Trennung, Vater entzieht das Geld, Sozialhilfe, Unterhalt einklagen, gigantische Schulden, die an mir hängen blieben, etc., an Orchesterprobespiel nicht zu denken, für sowas braucht man Nerven. Versucht, den Vater von seiner Sorgepflicht zu überzeugen, was natürlich sinnlos ist. Hat sich über Jahre hingezogen, mittlerweile war ich 35, endgültig zu spät für Probespiel. Die Scheidung war vor 15 Jahren, wir waren nur 2 Jahre verheiratet. Ex-Mann hat denselben Beruf.
    Es geht mir darum, dass die Männer (Entschuldigung) doch weitestgehend nach wie vor ihre Kinder bei der Mutter abstellen, sich frei entfalten und dann jetzt hinterher kommen und sagen, wieso, hättest ja auch arbeiten können. So kann das nicht gehen. Gleiche Rechte, gleiche Pflichten. Gibt es dazu ein Gesetz?