Was, wenn man nicht genug Geld verdient, um Unterhalt zahlen zu können?

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich hier angemeldet, da ich hoffe, dass man mir hier belastbare Infos geben kann, die mich besser schlafen lassen.

    Ich bin geschieden, habe 3 Kinder zw. 8 und 13 und verdiene ab Herbst max 1500 Euro im Anerkennungsjahr meiner Erzieherausbildung, die ich als Quereinsteiger begann.


    Meine Kinder leben bei meiner Exfrau und sind alle 14 Tage übers WE, sowie 50% in den Ferien und sonst auch zwischendurch, je nach Lust und Laune, bei mir und meiner neuen Partnerin im Haushalt. Das Kindergeld streicht meine Exfrau komplett ein, was für mich auch ok ist. Generell haben wir ein gutes Verhältnis.


    Wo stehe ich denn da jetzt? Wenn es blöd läuft, verdiene ich ggf auch nur 1200 Euro oder 13/1400 Euro je Monat. Meine Exfrau verdient selbst zur Zeit nichts oder nur sehr wenig.


    So, 1. Frage: Aus Sicht meiner Exfrau und meiner Kinder: Wo geht meine Ex hin, um für das Wohlergehen unsere Kinder zu sorgen, für den Fall, dass sie zu wenig bis nichts verdient (Ich weiß aktuell nicht, ob sie ALG oder Hartz bezieht. Sie hält sich bedeckt)? Und ich, wie gesagt, ggf nur knapp am Minimum lebe? Wer zahlt? Wie läuft das?


    Frage 2: Meine Sicht: Wie berechnet man das Existenzminimum? Ich habe dann keine EInkünfte ausser diese og Beträge. Davon zahle ich mein ganzes Leben inkl. Miete und Versicherungen, Auto, Essen, ...alles eben. Wenn meine Ex nun zur Unterhaltsvorschusskasse geht, auf was basiert dann deren Auszahlung? Ich meine, ich habe ja NICHTS und KANN nichts zahlen. Somit bin ich zwar unterhaltspflichtig (das ist ein Status), kann aber nichts zahlen, weil ich nichts habe. Somit kann ich auch niemandem etwas zurückzahlen. Wie auch? Und vor allem WARUM?


    Wisst ihr, was ich meine?


    Über Tipps würde ich mich freuen.


    danke,

    Franz

  • Hi,


    ich fang mal hinten mit dem Wort "warum" an. Ist doch ganz einfach. Man ist verantwortlich für das, was man in die Welt gesetzt hat. Und das sind bei dir eben Kinder.


    Die Unterhaltsvorschußkasse oder die Beistandsschaft bzw. ein Gericht werden prüfen, ob Du entweder zahlungsfähig bist, oder es sein könntest. Etwa durch einen Nebenjob, oder aber durch einen anderen Job, denn du bist ja Quereinsteiger, hast also einen anderen Job vorher ausgeübt. Und man wird überprüfen, ob eine Herabsetzung des Selbstbehalts in Betracht kommt.


    Herzlichst


    TK

  • Danke dir. Nun ja, meinen alten Job kann ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen. Depressionen und burnout führten zu Psychotherapie und Medikation.
    mir scheint nicht gerade die Sonne aus dem ... bin aber froh, dass ich ein Berufsfeld fand, in dem ich mich entfalten kann.

  • Hallo Franz,


    das du dir Gedanken um den Unterhalt für deine Kinder machst finde ich gut.

    Kannst du den nicht leisten, bleibt der Mutter nur, den Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

    Dann ist dein Gegenüber das Jugendamt und wird (das hat TK schon geschrieben) prüfen, ob du in der Lage bist zu leisten.

    dass ich ein Berufsfeld fand, in dem ich mich entfalten kann.

    diese Formulierung ist nach meine Ansicht eher schädlich, es geht dem Amt darum, möglichst wenig zu zahlen und nicht deine "Entfaltung" zu finanzieren.

    Ärztliche Atteste oder Gutachten über den notwendigen Berufszweigwechsel wären hilfreicher.


    Gruß


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