Hallo
Das Gericht hat mir den Gesuch um Verfahrenskostenhilfe geschickt. Darin sagt die Anwältin in der Begründung für den Gesuch, dass ich ja "voraussichtlich zustimmen" werde. Das ist ja noch nicht der eigentliche Scheidungsantrag. Was passiert, wenn ich sage, dass ich nicht zustimmen werde? Ich habe ja nur 2 Wochen Zeit zu antworten und da gibt es noch Dinge auszusortieren, bevor ich bereit bin, das alles in Gang zu setzen. Würde das dann nur bedeuten, dass der Gesuch um Verfahrenskostenhilfe abgelehnt wird? Sollte es ja nur, da es ja noch nicht der Scheidungsantrag an sich ist.