Kapital vor der Ehe und Hausverkauf

  • Hallo liebes Forum,


    wir haben ein Haus, beide stehen wir im Grundbuch und wollen das Haus jetzt verkaufen. Normale Rechnung: (Hauswert - Schulden) : 2 = Summe, die für jeden übrig bleibt.

    Ich habe aber Geld, dass vor der Ehe schon da war (kann ich schriftlich belegen), ins Haus fließen lassen. Also steht mir das doch zu und Sie muß es noch von Ihrer Hälfte des Gewinns abziehen.

    Oder gibts da ein Problem?


    Viele Grüße

  • Hallo,


    Wenn nicht anders durch Vertrag geregelt, dann besteht die Zugewinngemeinschaft.


    Alles was man am Hochzeitstag an Werten hatte kommt ins jeweilige Anfangsvermögen.


    Alles was man am Tag der Scheidungszustellung hat, kommt in jeweilige (bei jedem extra) ins Endvermögen.


    Die Differenz zwischen dem jeweiligen Endvermögen und Anfangsvermögen ist der Zugewinn.


    Hat ein Partner einen höheren Zugewinn, muss er diesen zur Hälfte mit dem anderen Partner teilen.


    edy

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  • Hallo, das ist klar. Aber kann ich jetzt pauschal sagen, wir teilen das Haus, aber von der Hälfte bekomme ich noch mein Kapital das ich ins Haus gesteckt habe, das vor der Ehe da war. Wohl nur durch interne Einigung. Wenn die Rechnung falsch sein sollte, dann steht der Mann dumm da, wenn Frau die ganze Ehe lang nicht gearbeitet hat. Verstehe ich das so richtig? Wie will man das nachvollziehen das Geld verwäscht sich doch während der Ehe. Also kurz gesagt, die Zahl, die ich auf dem Konto hatte, sehe ich so nie wieder.


    Grüße ZaffiC

  • Hallo,


    Was hattest du am Hochzeitstag an Werten? ( Bargeld, Konto, Lebensversicherungen, Immobilien, Aktien, usw. ?), Kredite ?


    Was hatte deine Noch-Frau am Tag der Hochzeit ? ( Bargeld, Konto, Lebensversicherungen, Immobilien, Aktien, usw. ?) Kredite ?


    Was habt ihr heute?


    Was würde das Haus bei einem Verkauf bringen? wie hoch ist der Restkredit?


    edy

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  • Hallo,


    hier könnte es in der Tat ein Problem geben. Denn fraglich ist, ob das ins Haus geflossene Geld nicht Teil des Zugewinns geworden ist.


    Auf der anderen Seite, wenn du es tatsächlich exakt dokumentieren kannst, könntest du es wie folgt berechnen:


    Haus/2 - Vorhehelicher monetärer Betrag. Du musst also vom jetzigen Wert des Hauses den von dir investierten, aber bereits vor der Ehe hinzugewonnenen Betrag abziehen.