Guten Abend
Ich habe hier ein Problem und würde mich über eine oder mehrere Antworten freuen.
Nach einem Gerichtsurteil wurde der Umgang mit der anderen Oma, ( Ex-Schwiegermutter meiner Tochter) festgelegt.
Wenn nun das Kind ( 4 Jahre) krank ist oder wie beim letzten geplanten Umgang wegen Corona in behördlich angeordneter Quarantäne war, schickt meine Tochter das Kind nicht zum Umgang zur Ex- Schwiegermutter.
Nun war sie erneut beim Anwalt und verlangt Ersatztermine am Wochenende,auch dann, wenn der Papa oder ich , unser Umgangsrecht wahrnemen möchten und droht über Anwalt, nun ein Ordnungsgeld verhängen zu lassen.
Was kann man denn noch machen, um der Ex- Schwiegermutter Grenzen zu setzen.Meine Tochter leidet und die kleine bekommt auch einiges mit, obwohl wir möglichst versuchen, den Ärger von ihr fernzuhalten.
Eine Aufhebung des Umgangsrechtes ist schwierig sagte unsere Anwältin.
Ich selber habe mein Umgangsrecht nicht eingeklagt, ich habe ein tolles Verhältnis zu meiner Tochter, wir regeln das untereinander, so wie sie Unterstützung braucht. Wäre es denn sinnvoll, das ich auch noch mein Umgangsrecht einklage, einfach nur um die Umgangszeiten mit der anderen Oma etwas zu entzerren, um etwas Druck rauszunehmen? Was meint ihr?
Danke schön