Hallo liebe Forum Mitglieder,
ich habe eine Frage zum Thema Elternunterhalt und würde gern eure Einschätzung dazu hören. Folgende Situation liegt vor:
- meine Mutter ist pflegebedürftig und kann für die Kosten nicht selbst aufkommen
- Mein Brutto Jahreseinkommen in 2020 betrug 94000 EUR
- ich erhalte alle 6 Monate Aktien Zuteilungen durch meinen Arbeitgeber, die über die Gehaltsabrechnung laufen und daher auch in mein Gesamteinkommen fließen; somit setzen sich die 94000 EUR Brutto Einkommen aus 65000 EUR fixem Brutto Gehalt und 29000 EUR halbjährlicher Aktien Zuteilungen zusammen. Diese Aktien halte ich dann und liquidiere sie nicht, sodass sie auch kein „nutzbares" Gehalt darstellen.
- da ich befördert wurde, kann es sein, dass ich in 2021 knapp über die 100000 EUR komme. Dies hängt auch maßgeblich von Aktienkurs ab.
Meine Fragen:
- wie erfolgt die Berechnung durch das Sozialamt? Letztes abgeschlossenes Kalenderjahr (2020) oder letzte 12 Monate (zB Mai 2020 - April 2021)
- da mein fixes Bruttogehalt deutlich unter 100000 ist, ist mein monatliches Nettogehalt auch dementsprechend unterhalb der eigentlichen Bemessungsgrundlage: wie geht das Sozialamt in so einem Fall mit der Berechnung der Unrerhaltspflicht um? Sicher kann ich ja erst Ende des Jahres sagen, ob ich über die 100000 EUR bin. Müsste ich dann für 12 Monate rückwirkend zahlen?
- ich plane Ende diesen Jahres ein Sabbatical, in dem ich 1,5 Monate kein Gehalt erhalte, somit werden die 100000 EUR vss dadurch schon nicht zustande kommen. Ich nehme an, dass das Sozialamt dagegen keine Einwände haben kann?
- darf man die 5% des Bruttolohns in private Altersvorsorge investieren und vom Brutto Jahreseinkommen abziehen?
Danke für euren Rat!
Andrea