Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

  • Hallo Allerseits,


    ich hoffe Euch allen geht's gut und dass Ihr uns evtl. bei unserer Frage helfen könntet (wofür wir sehr sehr dankbar wären).


    Meine Situation:

    - 31 Jahre alt. Nicht verheiratet.

    - Absolvierte Krankenpflege-Ausbildung

    - Aktuell Medizinstudent (noch 1,5 Jahre)

    - Erhalte BAföG, 500€ monatlich.

    - Aushilfe als Pfleger, ca 300€ monatlich (Also insgesamt 800€ monatlich)

    - meine Freundin ist schwanger und wir erwarten für Oktober unser Kind.

    - Wir würden gerne 1 Jahr lang (Oktober 2021 bis Oktober 2022) einen monatlichen Kindes-Unterhaltsvorschuss in Anspruch nehmen.


    Unsere Frage:

    Muss ich als Vater den Unterhaltsvorschuss nach dem Studium zurückzahlen?


    Vielen vielen Dank im Voraus.


    Tarik

  • Hallo,


    Es wird geprüft ob der "Unterhaltsverpflichtende " leistungsfähig" ist (während der UVG = Unterhaltsvorschuss) bezogen wird.


    Und ob er mutwillig sich "nicht leistungsfähig" gemacht hat.


    edy

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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Allerbesten Dank für die Antwort.


    Weitere Infos:

    -Wartezeit für das Medizinstudium: 7 Jahre (1 Jahr Zivildienst + 3 Jahre Ausbildung + 3 Jahre Vollzeit als Pfleger gearbeitet)

    -Wir wohnen getrennt

    -Sie ist auch Krankenpflegerin und möchte in dem Jahr Elternzeit nehmen.

    -Ihr Gehalt aktuell netto 1700€. Wieviel sie in der Elternzeit an Gehalt erhalten wird, weiß ich leider grad nicht.


    Hätte noch 2 Fragen:

    1.

    Bin ich mit 800€ leistungsfähig?

    2.

    Mache ich mich mit dem Studium mutwillig "nicht leistungsfähig"?


    Nochmals besten Dank.

  • Hallo,


    Also wenn du schon Medizinstudent warst, bevor deine Partnerin von dir schwanger wurde, dann


    hast du dich auf keinen Fall "mutwillig" der Leistungsfähigkeit entzogen.


    In deinem Fall müsste dein Einkommen mindestens so hoch sein, dass dir nach Zahlung des Kindesunterhaltes, noch 1160€ (Selbstbehalt), bleiben.


    Ich denke dass du schon im Vorfeld, eure Situation mit der Vorschusskasse "gefahrlos", besprechen kannst.


    Achtung, wir sind ein Laien-Forum. ( Wir geben nur "Denkanstöße" und und weisen auf Möglichkeiten hin, Wir empfehlen den hier Fragenden ,sich dann verbindlich zu informieren.


    edy

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  • nochmals vielen Dank für die Antwort.


    Also muss man sich dann in dem geschilderten Fall keine große Sorgen machen, wegen der Rückzahlung?

  • Hallo,


    ich denke du musst dir keine Sorgen machen.


    Nur, die Mutter muss alleinerziehend sein.




    edy

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