Aufenthalt Ausland

  • Hallo Forum,

    ich möchte um Rat bitten als Vater in einer etwas komplizierten Lage.

    Ich habe einen gemeinsamen Sohn mit meiner Ex-Frau (8 Jahre) und auch zwei weitere Kinder mit meiner jetzigen Frau. Der gemeinsame Sohn mit meiner Ex-Frau hat sehr engen Kontakt mit meinen beiden anderen Kindern und auch einen sehr engen Kontakt mit meiner jetzigen Frau, die ihn seit kurz seiner Geburt kennt und ihn mit großgezogen hat. Meine Ex-Frau und ich haben ein gemeinsames Sorgerecht, der Umgang ist im Wechselmodell geregelt.

    Wir haben uns kurz nach der Geburt vor dem Familiengericht Berlin scheiden lassen. Nach der Geburt war meine Ex-Frau in Elternzeit, ich habe "nur" die zwei Vätermonate genommen. Ich arbeite Vollzeit, meine ex-Frau 4/5 mit Homeoffice, meine jetzige Frau halbtags.

    Meine Ex-Frau hat seit 7 Jahren einen neuen Freund, einen Kanadier. Unser gemeinsamer Sohn hat sowohl zu ihrem neuen Freund, als auch zu meiner jetzigen Frau einen engen Kontakt. Auch meine Ex-Frau hat mit ihrem kanadischen Freund zwei weitere Kinder (zwei Töchter), zu denen unser gemeinsamer Sohn ebenfalls gute Kontakte hat.

    Unser gemeinsamer Sohn ist - aus heutiger Sicht vielleicht ein Fehler - in eine englisch-deutsche bilinguale Schule gegangen, um auch einen besseren Kontakt zu dem neuen Lebensgefährten meiner Ex-Frau zu haben, der nicht so gut deutsch spricht und sich nicht zurückgesetzt zu fühlen gegenüber seinen zwei Halbschwestern, die ebenfalls auch englisch sprechen. So weit, so schön.

    Nun möchte meine ex-Frau mit ihrem Lebensgefährten, ihren zwei gemeinsamen Kinder und unserem gemeinsamen Sohn nach Kanada ziehen. Ich bin dagegen, weil sowohl ich, als auch meine neue Frau als auch meine beiden weiteren Kinder einen sehr engen Kontakt zu unserem gemeinsamen Sohn haben und über diese Entfernung hin ein Umgang zu einer "Skype-Vaterschaft" + gemeinsamer Urlaub werde würde.

    Das Problem ist, dass ich wohl nicht den Erhalt des Status-quo verlangen kann, da meine ex-Frau ein Recht auf freie Wohnsitzwahl hat und sie zum Umzug entschlossen ist. Es ist daher nur die Frage, ob sie nach Kanada ohne oder mit unserem gemeinsamen Sohn zieht. Es muss ja alles aus der Sicht des Kindeswohls gedacht werden. Und hier fangen meine Probleme an.

    Wie kann ich sie oder im Zweifel sogar ein Gericht davon überzeugen, dass es dem Kindeswohl entspricht, wenn unser gemeinsamer Sohn in Berlin bleibt. Es ist schwierig für mich, Argumente zu finden, da im Grunde alle gut auskommen und die Bezugspersonen quasi "pari-pari" verteilt sind. Gibt es ein "im Zweifel für den Verbleib"? Finanziell würde es für mich sehr schwierig meine Vollarbeitsstelle zu reduzieren. Wahrscheinlich wäre es beim AG auch nicht durchzusetzen.

    Was mir Bedenken macht ist:

    1. unser gemeinsamer Sohn spricht englisch, und könnte sich in Kanada integrieren

    2. meine Ex-Frau könnte eher ihre Arbeitszeit reduzieren, da ihr Lebensgefährte sehr gut verdient und ihre Arbeit, die sie zu 100% Homeoffice ist, flexibler ist,

    3. würde der Erziehungsbeitrag meiner jetzigen Frau, die rechtlich ja keine Mutter ist, aber eine sehr starke Bezugsperson eventuell weniger mitgewichtet, wie der Erziehungsbeitrag der rechtlichen Kindsmutter


    Könnte ich argumentieren, dass es für ihren Umzug keinen "triftigen Grund" gibt und da ansetzen oder ist das irrelevant?

    Danke für Ratsschläge oder Ideen.

  • Hallo Sebatian_Loenz,


    was du hier schilderst ist doch alles gut.


    Es sollte doch darauf hinauslaufen, was das Kind selbst will (völlig frei und unbeeinflusst).


    Der Sohn muss "abwägen" was er sich am besten vorstellen könnte, Klar muss er hier evtl. auf seine Freunde verzichten,


    die könnte er aber in Kanada auch wieder finden.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
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  • Hallo Edy,


    Danke für Deine Antwort.


    Klar soll es darauf hinauslaufen, was unser Sohn will. Aber einerseits kann er wahrscheinlich auch nur bedingt abschätzen, was ein solcher Schritt für ihn bedeutet und anderseits kann ich natürlich auch nicht verleugnen, dass ich Angst davor habe, zu einem "Skype-Vater" zu werden. Immerhin haben wir sieben Jahre ein 50/50 Wechselmodell gelebt und eine intensive Vater-Sohn-Beziehung. Deswegen möchte ich den Umzug nicht,


    Mir macht es einfach große Sorgen, dass meine Ex-Frau ihre Anträge vor dem Familiengericht stellt, um das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen.

  • Ich versuche ja auch alle Seiten zu sehen, und die Aspekte der KM zu berücksichtigen. Aber ich fände es sehr hart (für mich natürlich als Vater, aber auch für unseren gemeinamen Sohn und für seine Halbbrüder, mit denen er eine enge Beziehung hat), wenn eine Lebensentscheidung meiner ex-Frau mit ihrem Lebensgefährten, die alles andere als "zwingend ist", das alles zerstört würde. Deswegen auch meine Frage, ob die Umzugsmotivationen bei der gerichtlichen Prüfung eine Rolle spielt oder nur rein kindbezogene Gründe.


    Es ist ja schließlich nicht so, dass die KM das Sorgerecht hätte und ich jedes zweite WE mal Umgang gehabt hätte. Wir leben ja ein Wechselmodell mit einer gleichberechtigten Vater- und Mutterschaft.


    Bei dem von Dir angesprochenen Kindeswillen: Ich habe auch schon mit meinen Sohn gesprochen. Erstens wechselt er seine Meinung dazu, und zweitens lässt sich ja ein Kind sehr schnell von Auwanderungsplänen begeistern und hat dabei einen Urlaub im Kopf.

  • Hi,


    ich weiß jetzt nicht, wie die Schulferien in Canada sind. Aus den USA kenne ich es, dass da extrem lange Sommerferien sind (mehrere Monate), so dass da ein langer Besuch in Deutschland möglich wäre. Oder aber, man probiert es erst einmal aus, ob das mit Canada funktioniert, etwa für ein Jahr und dann sieht man weiter. Ich kenne viele Familien, wo es gut funktioniert.


    Nein, die Umzugsmotivation spielt keine Rolle. In diesen Fällen gibt es nur eines: einigen und ausprobieren.


    Herzlichst


    TK