Trennungsjahr/Scheidung/Eigentum

  • Hallo zusammen,mein noch Ehemann und ich sind gerade frisch getrennt(Trennungsjahr).Haben ein Zweifamilienhaus ,welches finanziert wird.Ich war bei meinem Mann mitversichert(Familienrechtschutz).Was genau muss ich als erstes tun/beantragen?Welche Rechte habe ich?Angenommen ich möchte eine Wohnung behalten?Welche Rechtsanwaltskosten fallen an?Wo muss ich einen Antrag auf Trennungsunterhalt beantragen?Welche kosten fallen an?Rechtschutzversicherung habe ich keine.

  • Hallo ALEXANDRALEXANDRA,


    Den Trennungsunterhalt kannst du zunächst ohne RA von ihm fordern.


    Am besten ist natürlich man kann sich ohne Anwälte einigen.


    Eine normale Rechtschutzversicherung wird hier nicht greifen.


    Hast du eigenes Einkommen? verdienst du viel weniger als er?


    edy

    ALEXANDRALEXANDRA


    ALEXANDRALEXANDRA

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Eddy,

    Ja ich arbeite 60%.Gehaltsunterschied liegt bei ca.1000 Euro,was er mehr verdient.Trennungsunterhalt beim Familiengericht beantragen,ist es richtig?Fallen kosten an,wenn ich ein Antrag stelle?Mir ist es auf diesem Wege wichtiger,dass es durch Behörden geht.

  • Und was wird aus dem Haus? Wird es verkauft?

    Was meinst du mit "eine Wohnung behalten"? In dem Haus?

    Wie soll das alles finanziert werden?


    Du solltest dir einen Anwalt suchen!

  • Hallo,


    Trennungsunterhalt beim Familiengericht beantragen,ist es richtig?Fallen kosten an,wenn ich ein Antrag stelle?

    den Antrag muss ein RA-in stellen.


    Kosten fallen an, es kommt auf den "Streitwert" an.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,

    Und was wird aus dem Haus? Wird es verkauft?

    Was meinst du mit "eine Wohnung behalten"? In dem Haus?

    Wie soll das alles finanziert werden?


    Du solltest dir einen Anwalt suchen!

    Es ist ein Zweifamilienhaus.


    Eine Etage könnte z.B. als Eigentumswohnung verkauft werden?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Danke.Da ich beim meinem Mann mitversichert war,habe ich jetzt kein Familienrechtschutz und wenn ich jetzt Rechtschutz abschließe,ist es erst nach einigen Monaten wirksam.Welche kosten fallen bei dem RA an(Erstberatung)?

  • Hallo,

    Danke.Da ich beim meinem Mann mitversichert war,habe ich jetzt kein Familienrechtschutz und wenn ich jetzt Rechtschutz abschließe,ist es erst nach einigen Monaten wirksam.Welche kosten fallen bei dem RA an(Erstberatung)?

    man brauch eine Scheidungsrechschutzversicherung , die hat eine Wartezeit.


    Eine Wohnung kann verkauft werden,wenn andere Hälfte es zustimmt,ist es richtig?

    wenn sie zustimmt, ist alles möglich.


    Erstberatung beim RA ca. 220€


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    es wäre wegen der Übersichtlichkeit sehr sinnvoll, wenn du erst einmal nachdenken würdest, dann die Fragen bündeln und zusammen stellen würdest. Danke!


    Zunächst einmal eine Klarstellung: Familienrechtsschutz heißt nicht, dass Familienrechtsfälle mit versichert sind. Familienrecht ist mit Ausnahme einer Erstberatung beim Anwalt (und auch die gibt es nur in ganz wenigen Versicherungen) versicherungstechnisch nicht abgedeckt. Familienrechtsschutz bedeutet, dass auch Familienmitglieder im Rahmen des allg. Rechtsschutzes mit versichert sind. Ist also ein ganz anderes Versicherungsrisiko, um das es da geht.


    So, nun zum Haus. So einfach mal verkaufen, wie kommst du nur darauf? So geht das natürlich überhaupt nicht. Zunächst wäre das Grundstück zu teilen, und dann kann man die Teile auch einzeln veräußern. Der Käufer erwirbt nämlich auch Teile des Grundstücks. Wie das genau vonstatten geht, da klärt der Notar auf, der veranlasst dann auch die Änderungen im Grundbuch, und wenn das durchgeht (die Teilung), erst dann kann man eine Hälfte auch veräußern. Kann auch sein, dass die Gemeinde was dagegen hat, da können viele Komponenten rein spielen.


    Ob der Ehemann wie lange wie viel zahlen muss, das können wir hier nicht abschätzen. Beide Einkommen sind zu bereinigen, dann sind eventuell gemeinsame Darlehen und deren Tilgung zu berücksichtigen und dann sieht man weiter.


    Ob du ein Fall für Verfahrenskostenhilfe bist, das können wir hier nicht abschätzen. Du verdienst ja Geld und eigentlich ist die staatliche Unterstützung für wirklich Bedürftige gedacht.


    Da du unbelastet von jeder Kenntnis bist, kann man nur dringend zur Inanspruchnahme eines Anwaltes raten. Es macht einfach keinen Sinn, die paar hundert € zu sparen und dafür viele Tausende nicht zu bekommen. Nimm erst mal eine Erstberatung in Anspruch, wie Edy schon empfohlen hat, und dann sieht man weiter.


    Herzlichst


    TK