Anpassung des Versorgungsausgleichs

  • Hallo zusammen,


    ich bin jetzt seit etwa 5 Jahren glücklich verheiratet und eigentlich sehr zuversichtlich mich mit dem Thema Scheidung niemals auseinandersetzen zu müssen.

    Aber ich bin zuletzt mal über das Thema Versorgungsausgleich gestoßen und der macht mir ehrlich gesagt ein wenig Angst, da er in der Konstellation meiner Ehe vermutlich ziemlich böse für mich ausgehen würde.


    Ich habe vor meiner Ehe eigentlich kaum etwas in die Rente eingezahlt und überhaupt erst 1-2 Jahre vor der Ehe regelmäßig ein relevantes Einkommen erzielt.

    Aktuell hatte ich mit 37 laut Rentenbescheid von 2020 gerade einmal 3,5 Rentenpunkte. Mittlerweile bin ich aber in einer guten Stellung und werde wohl bis zum Rentenalter zwischen 45.000-70.000 Jahresgehalt (steigt jetzt halt von Jahr zu Jahr an) und eine Betriebsrente von etwa 600 € erzielen.

    Meine Frau ist 5 Jahre älter als ich und brachte 3 Kinder in die Ehe. Dazu haben wir noch ein gemeinsames Kind. Eben auch aufgrund der Erziehungszeiten erhält sie laut aktuellem Rentenbescheid (direkt nach der Kontenklärung) bereits 18 Rentenpunkte.

    Beruflich sieht es bei ihr leider nicht so positiv aus, da sie vermutlich in den nächsten Monaten auch ihren Job verlieren wird und fraglich ist inwieweit sie in nächster Zeit überhaupt weitere Ansprüche erarbeiten wird. Zudem wird sie auch wenn vermutlich nur halbtags arbeiten.


    Nun ergibt sich daraus eine Konstellation in der Sie mit wesentlich mehr Rentenpunkten in die Ehe ging, sie in der Ehe kaum weitere erwirtschaften wird und aufgrund des Altersunterschieds auch noch 5 Jahre weniger als ich einzahlen wird.

    Nach meiner Laienhaften Rechnung kommt im Falle einer Scheidung immer eine Rente unter Existenzminimum für mich (trotz gutem Einkommens für die nächsten 30 Jahre) und eine wesentlich höhere Rente für sie raus.

    Jetzt will ich zwar den Teufel nicht an die Wand malen, aber leider bin ich bezüglich Ehen ein gebranntes Kind und mein Vater ist seit seiner Scheidung (und eben auch jetzt in der Rente) finanziell ziemlich ruiniert.


    Daher wäre meine Frage ob sich die Situation tatsächlich so darstellt wie beschrieben. Also würde meine Frau auch dann Rentenpunkte und Anteile an meiner Betriebsrente von mir bekommen wenn sie dadurch eine deutlich höhere Rente als ich bekäme und gibt es irgendwelche Möglichkeiten für mich diesen Umstand anzupassen, z.B. durch einen nachträglichen Ehevertrag?


    Vielen Dank schonmal für die Antworten!

  • Hi,


    es kommt nur auf die Rentenpunkte an, die in der Ehe quasi gemeinschaftlich erwirtschaftet wurden. Die werden hälftig verteilt. Derjenige, der vor der Ehe mehr Rentenpunkte erwirtschaftet hatte, behält die für sich, da ist nichts zu teilen. Insofern kann es sein, dass die Frau eben wegen der besseren Ausgangslage zum Zeitpunkt der Eheschließung eben auch im Alter besser dasteht als du. Was ist da nicht verständlich? Wieso sollte sie die Punkte, die sie allein erworben hat, mit dir teilen? Musst du ja umgekehrt auch nicht.


    Man kann jederzeit einen Ehevertrag schließen. Allerdings müsste ein solcher Verzicht im Fall der Scheidung vom Scheidungsgericht genehmigt werden. Und die Faustregel, ganz grob, ist in so Fällen, dass der sozial schwächere Ehepartner eben nicht bis aufs Hemd ausgezogen werden und dadurch dem Steuerzahler zur Last fallen soll. Ob ein solcher Fall hier vorliegt, das kann ich nicht abschätzen.


    Ich kann allerdings auch nicht abschätzen, ob die Rentenplanung von dir auch nur ansatzweise zutreffend ist. 30 Jahre sind doch eine arg lange Zeit. Wie dann die Rentenstruktur aussieht, keine Ahnung.


    Herzlichst


    TK

  • Insofern kann es sein, dass die Frau eben wegen der besseren Ausgangslage zum Zeitpunkt der Eheschließung eben auch im Alter besser dasteht als du. Was ist da nicht verständlich?

    Naja da du die Situation eben genau so beschreibst wie ich das vorher getan habe scheine ich es ja schon verstanden zu haben. Daher verstehe ich deine Nachfrage nicht.

    Verständlich ist es schon, fraglich ist für mich ob das am Ende fair und für mich akzeptabel ist.

    Ihre Rentenpunkte resultieren wie gesagt hauptsächlich aus den Erziehungszeiten für die Kinder die ich eben mit versorge (der leibliche Vater zahlt nicht und ich bin halt Hauptverdiener).

    Sie erhält einen Ausgleich dafür dass sie aufgrund der Kinder berufliche Nachteile hatte. Ich erhalte durch diese beruflichen Nachteile aber eben auch keine bzw. nur sehr wenige Rentenpunkte von ihr aber gleichzeitig keinem Ausgleich dafür.

    Hinzu kommt eben der Altersunterschied. Um das mal zu verdeutlichen könnte man das Besipiel ja mal ins extrem ziehen. Mal angenommen du heiratest mit 30 eine 20 Jahre ältere Frau. Beide verdienen durchgängig Durchschnittseinkommen, erhalten also 1 Rentenpunkt pro Jahr.

    Die Frau hat zum Zeitpunkt der Ehe von 18 bis 50 dann 32 Rentenpunkte erwirtschaftet, die behält sie. Der Mann hat bis zur Ehe von 18 bis 30 nur 12 Punkte erwirtschaftet, die behält er auch. In der Ehe erwirtschaftet sie von 50 bis 65 weitere 15 Punkte, die werden geteilt (also 7,5 für jeden). Er erwirtschaftet in der Ehe von 30 bis 65 35 Punkte, die werden geteilt also erhält jeder 17,5. Am Ende haben beide genau gleich lang gearbeitet und gleich viel verdient, sie erhält aber 32 + 7,5 + 17,5 = 57 Punkte, er hingegen nur 12 + 7,5 + 17,5 = 37 Punkte.

    Das kann ich schon nachvollziehen. Aber da es nicht unbedingt fair erscheint kann man sich ja schonmal fragen ob das so sein soll/muss?


    Wie gesagt geht es mir hier nicht darum dass ich einen Versorgungsausgleich gänzlich ablehne.

    Aber unter diesen Voraussetzungen habe ich quasi keine Chance irgendwie noch eine relevante Rente zu erwirtschaften.

  • Hi,


    wenn man das nicht will, dann bleibt es einem doch unbenommen, nicht zu heiraten. Kennzeichen der Ehe ist nun mal, das füreinander eintreten. Dafür gibt es dann auch die Steuerklasse III, eventuell weitere Vergünstigungen (etwa Sozialpunkte in den Fällen von Personalabbau). Wenn man das nicht will, muss man sich halt einen Partner auf demselben finanziellen Niveau suchen oder eben einfach so zusammen leben.


    Herzlichst


    TK

  • Verstehe nach wie vor nicht dass du darauf beharrst dass ich nicht füreinander eintreten will.

    Die Aufteilung ist gerade bezüglich des Altersunterschieds einfach eindeutig den Älteren Partner begünstigend. Ich habe dir das ja gerade vorgerechnet.

    Ich frage mich halt ob es dafür eine Art Korrektiv gibt.

  • Du kannst dir aber auch das andere Extrem vorstellen:

    Jemand arbeitet hart bis 64, heiratet dann und lässt sich nach wenigen Jahren scheiden.

    Soll er dann seine gesamte vorher erwirtschaftete Rente mit der Frau teilen?

    Könnte man natürlich so vorsehen, ist aber auch irgendwie unfair.


    Insofern, der Gesetzgeber hat es nun mal so vorgesehen, wie es ist.

    Will man das nicht, sollte man entweder

    - sich nicht scheiden lassen oder

    - gar nicht erst heiraten oder

    - per Ehevertrag alles ausschließen (aber da gibt es viele Fallstricke).

  • Nein, gibt es nicht. Der Grund erschließt sich mir auch nicht. Die ausnahmslose Beschränkung auf die Ehezeit ist ein wesentliches Element, welches mit der großen Familienrechtsreform 1976 eingeführt wurde. Entscheidend ist nun mal nicht die Lebensarbeitszeit, die kann ja sehr unterschiedlich sein. Sondern eben nur die Ehearbeitszeit. Nur das Gemeinsame ist zu verteilen, eine Gesamtschau findet nicht statt.


    TK

  • Du kannst dir aber auch das andere Extrem vorstellen:

    Jemand arbeitet hart bis 64, heiratet dann und lässt sich nach wenigen Jahren scheiden.

    Das stimmt.

    Aber der Unterschied bei deinem Beispiel ist ja der dass dieses Extrem eben rechtlich berücksichtigt wurde und durch die bestehenden Reglungen der hart arbeitende 64 Jährige eben nicht unverhältnismäßig viel von seiner Rente abgeben muss.

    Im von mir dargestellten Extrem scheint es aber keine Regelung zu geben und der 20 Jahre jüngere erhält trotz gleich langer Arbeitszeit und Einkommen 35 % weniger Rente. Und da man das mathematisch ja berechnen kann, kann man dafür auch einen mathematischen Ausgleich konstruieren.

  • Hallo Moe,


    es gibt Frauen und Männer die 2 oder 3 mal heiraten.


    Wenn sie immer die Hälfte abgeben müssten, wie sollte das gehen?


    Nach der dritten Scheidung hätten sie vielleicht gar keinen Rentenanspruch mehr?


    Wäre das nicht auch ein Paradies für Heiratsschwindler?


    edy

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