Unterhaltsrückstand

  • Hallo Forum,


    vorab: ich schreibe aus der Perspektive des Unterhaltspflichtigen. Mit meiner Ex-Partnerin laufen Absprachen gut und sie weiß, dass ich gewissenhaft zahle und zahlungsbereit bin sofern möglich. Alles sehr freundschaftlich. Nun hat sich eine Situation ergeben bei der wir Rat suchen. Da ich annehme, dass "das Amt" prinzipiell eine gute Arbeit leistet, mir das aber trotzdem komisch vorkommt...


    Partner ist nicht leistungsfähig (geringverdienender Student).

    Partnerin bezieht Unterhaltsvorschuss von 174€/monatlich.

    Tag X: Partner bezieht neues Einkommen, ist leistungsfähig, reicht alle Unterlagen selbstständig und rechtzeitig bei dem zuständigen Sachbearbeiter ein (Eingangsbestätigung).

    Das Amt reagiert nicht, die zweite Coronawelle (Herbst) läuft auch Hochtouren, Nachfragen bleiben unbeantwortet, telefonische Nachfrage nicht erwünscht.

    Partner und Partnerin einigen sich darauf, dass mit der Unterhaltszahlung gewartet wird und dann (nachdem sich das Amt melden würde) Rückwirkend die Summe begleichen wird.

    Unterhaltsvorschuss läuft weiter.

    - Nachfrage etwa 3 Monate später ("ja das haben wir auf dem Tisch").

    - weitere 4 Monate später (ohne Reaktion vom Amt): Partner entscheidet sich den vollen Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 303€ fortlaufend zu zahlen und informiert den Sachbearbeiter. (303 = DT Stufe 2 abzüglich Hälfte Kindergeld)



    Nun geht alles schnell. Innerhalb weniger Tage kam die Berechnung des durchschn. Erwerbseinkommens und die daraus resultierende Unterhaltspflicht von 303€, die an die Partnerin zu überweisen wäre. So weit so okay.



    Jetzt ist es aber so, dass der Partner aufgefordert wird

    1.) die UV Leistungen durch das Amt für die letzten 8 Monate (seit Leistungsfähigkeit) zurück fordert: 174*8 €.

    2.) Partner dazu aufgefordert wird, den Unterhalt von 303€*8 rückwirkend an Partnerin zu zahlen.


    Die Frage: Wenn Partner 303€ (an Partnerin) + 174€ (an Amt) zahlt, hat er doch monatlich 477€ rückwirkend erbracht, obwohl die Unterhaltspflicht 303€ wäre?


    Was ist da der Fehler?



    Das Amt zahlt monatlich 174€ Vorschuss. Bedeutet, der Partner müsste doch (rückwirkend) 129/monatlich an die Partnerin und (rückwirkend) 174 an das Amt (zurück)zahlen. Das ergibt in der Summe die 303€, die der Partner dann monatlich gezahlt hätte (und die Partnerin monatlich empfangen hätte).

    ODER

    Partner zahlt 303*8€ rückwirkend an Partnerin und Amt holt sich von Partnerin 174*8€ zurück.



    Ich hoffe ich konnte das einigermaßen klar formulieren.

    Danke für Eure Antworten.


    Ps: ist es normal, dass solche Rückforderungen auch 7 Monate später noch akurat sind? Man hat so das Gefühl, dass es nicht die eigene Schuld ist und dann ist das natürlich viel Geld auf einmal.


    *pps: ich weiß, dass sich seit dem 01/2021 Werte geändert haben. Für das Beispiel bleibe ich der Einfachheit halber beim Stand 2021

  • Hallo,


    Ja durch diese Rechnung hätte der Verpflichtete mehr gezahlt als er müsste.


    Die Mutter hingegen hätte mehr für das Kind bekommen als ihr rechnerisch zusteht.


    edy

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