Guten Morgen!
Ich wende mich an Euch, da es im Internet sehr viele unterschiedliche Aussagen hierzu gibt.
Folgender Fall:
Ich habe mit meiner Ex einen gemeinsamen Sohn (fast 11 Monate)
Sie bekommt noch bis Juni Elterngeld.
Ab Juni geht sie wieder Teilzeit arbeiten.
Jetzt gibt es hierzu viele Aussagen zur Berechnung...
Die einen schreiben, das der Unterhalt in Höhe des Differenzbetrages beträgt.
Also vor der Schwangerschaft hat sie z.B. 2400€ Netto verdient, Elterngeld bei 65% 1560€. Der Differenzbetrag würde dann hierbei bei 840€ liegen.
Andere Aussagen behaupten, das es hierzu wohl auch gerichtliche Urteile gibt, in denen geurteilt wurde, das die geschiedene Ehefrau nicht schlechter gestellt sein kann, als eine uneheliche Frau.
Da ihr laut Gesetz weniger Unterhalt zusteht.
Ich hoffe Ihr könnt mir einwenig weiterhelfen!
Vielen Dank hierfür!