Unterhalt für Kindesmutter (uneheliches Kind)

  • Guten Morgen!


    Ich wende mich an Euch, da es im Internet sehr viele unterschiedliche Aussagen hierzu gibt.


    Folgender Fall:

    Ich habe mit meiner Ex einen gemeinsamen Sohn (fast 11 Monate)

    Sie bekommt noch bis Juni Elterngeld.

    Ab Juni geht sie wieder Teilzeit arbeiten.


    Jetzt gibt es hierzu viele Aussagen zur Berechnung...

    Die einen schreiben, das der Unterhalt in Höhe des Differenzbetrages beträgt.

    Also vor der Schwangerschaft hat sie z.B. 2400€ Netto verdient, Elterngeld bei 65% 1560€. Der Differenzbetrag würde dann hierbei bei 840€ liegen.


    Andere Aussagen behaupten, das es hierzu wohl auch gerichtliche Urteile gibt, in denen geurteilt wurde, das die geschiedene Ehefrau nicht schlechter gestellt sein kann, als eine uneheliche Frau.

    Da ihr laut Gesetz weniger Unterhalt zusteht.


    Ich hoffe Ihr könnt mir einwenig weiterhelfen!


    Vielen Dank hierfür!

  • Hallo Benny82,


    natürlich kommt es auf dein Nettoeinkommen an ( Selbstbehalt). d.h. was dir nach Zahlung des


    Kindesunterhalts bleibt.


    Dein Selbstbehalt der jungen Mutter gegenüber beträgt 1280€


    dann gibt es weiterhin eine Unterhaltsrangfolge:


    https://dejure.org/gesetze/BGB/1609.html


    edy

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  • Hallo edy ,


    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Mein Netto liegt bei knapp über 2600€. Unterhalt zahle ich 342,50€ an sie für meinen Sohn.


    Ich muss zugeben, das ich durch diesen Krams nicht ganz durchsteige :-(

  • Hallo Benny,


    man muss auch wissen dass die "junge" Mutter die ersten 3 Jahre keiner Arbeit


    nachgehen muss. Zahlst du z.Zt. Betreuungsunterhalt an die Mutter?


    Ich finde es fair, dass sie demnächst wieder in Teilzeit geht.


    edy

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  • Hallo edy ,


    derzeit zahle ich keinen Betreuungsunterhalt, da ich bis vor kurzem davon auch noch nichts wusste.

    Aus diesem Grund habe ich auch den Beitrag hier erstellt.


    Zu der Berechnung vom Betreuungsunterhalt gibt es absolut keine einheitlichen Aussagen.

    Scheint ein recht schwieriges Thema zu sein.

  • Zu der Berechnung vom Betreuungsunterhalt gibt es absolut keine einheitlichen Aussagen.

    Scheint ein recht schwieriges Thema zu sein.


    Da müsstest du erst mal wissen wie hoch ihr Netto-Einkommen in Teilzeit ist (dieses muss dann bereinigt werden usw.)


    edy

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  • Vielen Dank für Deine Hilfe!

    Dann muss ich dieses mal in Erfahrung bringen sobald sie wieder arbeiten geht.


    Ein schönes Wochenende!