Nachzahlung Unterhalt

  • Hallo in die Runde.


    Bestimmt war dies schon öfter das Thema .

    Meine Ex hat vor ca. 3 Jahren einen Titel über das Jungendamt „erworben“. Ich zahle bereits seit ca. 13 Jahren unterhalt für unsere gemeinsame Tochter. Bei den Angaben beim Jungendamt musste ich quasi alles offen legen (Gehaltsabrechnungen usw.) Es wurde dann eine Summe ermittelt bzw Stufe bei der ich Unterhalt zu leisten habe. Ich konnte meinen Nettolohn ein wenig nach unten korrigieren (Altersvorsorge usw) . Seit dem zahle ich diesen Betrag monatlich inkl Anpassung der DT in dieser Stufe . Nun verdiene ich seit ca. 2 Jahren deutlich mehr. Es könnte die letze Stufe sein in der DT. Frage: wenn das Jungendamt wieder kommt und bemerkt, dass ich viel mehr verdiene, können diese eine Nachzahlung (Differenz) veranlassen? Natürlich kann es sein, dass eine Anpassung demnächst wieder bevorsteht, falls meine Ex wieder eine Auskunft verlangt. Aber dennoch gibt es eine Pflicht gegenüber mir dies preiszugeben bzw. anzupassen ? Im übrigen bin ich wieder verheiratet und habe 2 zusätzliche Kinder ...vielleicht hat jemand so ähnliche Erfahrungen gemacht?


    Danke

  • Hallo,


    Wenn du den bestehenden Titel vollständig bedienst (und die Altersstufe beachtest), dann musst du erst ab dem Zeitpunkt


    rückwirkend nachzahlen, ab dem du wieder zur Offenlegung deines EK aufgefordert wirst.



    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Danke!

    Das heißt quasi die letzten 2 Jahre also nicht , erst dann ab der Aufforderung einer neuen Auskunft , die in der Regel 2-3 Wochen dauert .

    Das wäre klasse. Danke