Hallo,
wir haben Dezember 2018 geheiratet. In der Ehe wurde ein Kind geboren (jetzt 16 Monate alt). Sie hat einen Aufenthaltstitel. Wir haben die Scheidung offen besprochen und streben eine einverständliche Scheidung an. Den anzugebenen, genauen Trennungszeitpunkt haben wir noch nicht angesprochen. Bzgl. des Verfahrens mit der gemeinsamen Mietwohnung haben wir beide keine Ahnung auch nach viel Lesen im Netz. Ich möchte möglichst schnell die Scheidung, dafür gibt es insbesondere neue persönliche Gründe. Wir waren beide schon beim Anwalt im letzten Jahr.
1. Mietwohnung
Wohnen tun wir in einer 3R-Wohnung, ich bin der alleinige Mieter.Da meine Frau kein Einkommen hat, hatte und in den nächsten Jahren haben wird, ist ihre Bonität 0 denke ich und vermutlich findet sie überhaupt keine andere Wohnung. Dann gibt es kein Geld für Möbel. Ich würde ihr unsere Wohnung (etwa900Euro warm) im Notfall nun überlassen, denn ich habe auch noch eine kleine 1R-Zweitwohnung. Beide Mietverträge sind alt und daher günstig und wertvoll, am liebsten würden ich keine Wohnung abgeben. Aber ich möchte auch nicht 2 Mieten zahlen. Ihr Anwalt hatte ihr geraten, mit im Mietvertrag aufgenommen zu werden. Das möchte ich aber nicht. Entweder sie ganz oder ich ganz oder ganz weg die Wohnung. Bei einem Freund zog sich genau diese Situation über Jahre hin.
a) Muss der Vermieter meine Frau statt meiner im dann neuen Mietvertrag akzeptieren falls ich ausziehe ?
b) Muss ich diese Miete weiterzahlen, auch wenn ich in einer anderen Wohnung lebe also 2 Wohnungen zahlen ? (Ich würde die gemeinsame Wohnung kündigen wollen) Oder speist sich dies aus einem etwaigen Unterhalt für die Mutter, also zahle ich die Miete weiter, aber dafür weniger/keinen Unterhalt ? Und wann würde dies enden ?
c) Was mache ich am besten ? Finanziell sieht es eher mau aus. Sollte ich überhaupt aus der 3R Wohnung ausziehen ? Es ist ja derzeit extrem schwierig grössere Wohnungen zu finden. Z.b. falls ich doch noch mal zusammenziehe mit einer anderen Person.
2. Zeitpunkt Trennung
Ich bin schon Januar 2020 in ein anderes Zimmer innerhalb der gemeinschaftlichen Wohnung gezogen. Viel Streit. Nur Hölle und Psychoterror. Bin nur wegen dem Baby da geblieben und hab gekocht und eingekauft. Die Mutter war dazu nicht in der Lage. Es ist wirklich schwer mit Kleinkind komplett getrennt zu leben in der eigenen Wohnung. Bin ein gutmütiger Typ, der hilft, aber am Ende halt benutzt wird. Im Laufe der Monate wollten wir dann mehrmals die Scheidung. Hatte Gespräch mit einem Anwalt. Es gibt aber nichts Schriftliches. November 2020 bis Mitte April 2021 war ich dann im Ausland (Freunde besuchen, Urlaub, Job finden). Darauf hatte ich das ganze Jahr hingearbeitet sonst wäre ich verrückt geworden mit der Frau. Sie hatte ebenfalls Deutschland verlassen (Osteuropa). Seit Mitte April ist sie nun wieder da und wir sind seit 3 Wochen in der gemeinsamen Wohnung. Getrennte Zimmer, zusammen Mahlzeiten einnehmen 50/50. Ich wollte nur sehen, ob es unserem Kind gut geht und Zeit mit ihm verbringen.Ich würde ihr auch finanzielle Anreize geben einem möglichst frühen Trennungstermin im Scheidungsantrag zuzustimmen. Was ja auch den Tatsachen entsprechen würde. Finanziell, Ich war 2020 erst ALG I und dann in Elternzeit bzw. Eigenleistung. Ab Juni habe ich voraussichtlich eine Anstellung, falls nicht H4. Ihr Anwalt hatte ihr geraten, die Trennungsunterhaltzeit möglichst lange aufrechtzuerhalten, so dass sie über mich versorgt wäre.
a) Falls sie sich querstellt; Kann ich im Notfall zumindest den Beginn des Aufenthaltes im Ausland als Trennungszeitpunkt nehmen ? Sollte ich schleunigst in meine Zweitwohnung ziehen, um die Trennung aufrechtzuerhalten ? (In diesem Fall würde sie aber vermutlich nicht der einverständlichen Scheidung zustimmen)
b) Im Falle einer Einigung müsste ich dann rückwirkend Unterhalt für die Mutter zahlen, richtig ? Angenommen ich gebe ihr 5000Euro (müsste ich mir leihen) und sie unterschreibt die Scheidung mit Trennungsdatum Mai 2020 z.B. im Rahmen einer einverständlichen Scheidung. Wäre das juristisch sicher und eine gute Idee ? Sie müsste dann nach Scheidung H4 beantragen vermute ich, alternativ zurück ins Heimatland gehen.
c) Bringt es etwas, sich von ihr zeitnah den Trennungszeitpunkt (z.B. im Zuge einer selbst aufgesetzten Trennungsvereinbarung oder einer simplen gegenseitigen Bestätigung mit beiden Unterschriften jeweils) bestätigen zu lassen bevor der Scheidungsantrag vorliegt oder sie es sich ander überlegt (falls ich sie überzeuge) Oder sind derartige Dokumente nur mit Notar gültig, sittenwidrig, anfechtbar ?
Grüsse und Danke
Hector