Hallo zusammen,
vielleicht hat zu folgendem Thema jemand einen guten Ratschlag:
Folgende familiäre Situation ist gegeben:
Vater ist verheiratet mit Frau, welche seit 3 Jahren in Pflegeheim ist.
Es gibt 2 Kinder, welche nicht Elternuntehaltspflichtig sind und einen Enkel, welcher hier ebenfalls nicht berücksichtigt werden muss.
Für die Kosten des Pflegeheimes unterstützt der Staat.
Der Vater besitzt ein Schonvermögen von unter 5.000€ sowie ein Auto mit einem Wert von unter 10.000€
Leider ist der Vater vor kurzem gestorben und sein Wunsch war, dass der Enkel das Fahrzeug nach seinem Ableben bekommen soll.
Es gilt die gesetzliche Erbfolge: Mutter 50%, Kinder jeweils 25%
Für alle wäre der Sachverhalt in Ordnung, wenn das Fahrzeug in den Eigentum & Besitz des Enkels übergeht.
Kann es hier zu Problemen kommen, bei welchen der Staat einen Anspruch auf das Fahrzeug erheben kann?
Kennt jemand einen kompetenten RA im Raum München, welche spezialisiert ist auf solche Erbschafts-/Pflegerechtsfragen?
Besten Dank und viele Grüße