Hallo zusammen,
meine Mutter lebt seit einigen Jahren im Pflegeheim. Bis Ende 2019 habe ich die nicht gedeckten Kosten getragen. Auf Grund der sich ändernden Rahmenbedingungen zum Elternunterhalt (Einkommen <100 TEUR) wurde Anfang 2020 der Sozialhilfeantrag (Hilfe zur Pflege) gestellt. Dieser wurde im April 2021 (nach über 1 Jahr) endlich bewilligt. Eine Sterbegeldversicherung wurde damals aufgelöst, weil der Sozialhilfeträger nicht erlaubt hat, dass man bei der Sterbegeldversicherung für die Bestattungsvorsorge verwendet (d.h. den Bestatter als Begünstigten einträgt). Man hat uns gesagt, dass eine Bestattungsvorsorge nach Antrag auf Sozialhilfe nicht mehr möglich ist. Damit ist das Geld jetzt am Girokonto (unter 5.000 Euro)
Jetzt zu meiner Fragen:
1. Darf meine Mutter meiner Schwester (= Bevollmächtigte) den am Girokonto vorhandenen Betrag (rd. 3.500 Euro) geben, damit sie damit eine Bestattungsvorsorge für sie abschließt. Den Restbetrag (3.500 Euro werden für die Beerdigung nicht reichen) würde ich dann übernehmen.
2. Oder ist es sinnvoller, dass unsere Mutter den Bestattungsvorsorgevertrag selbst abschließt?
3. Prüft das Sozialamt im Todesfall, wohin das Schonvermögen gekommen ist und sagt dann die Bestattungsvorsorge ist unzulässig (falls meine Mutter die Bestattungsvorsorge selbst abschließt)?
4. Kann meine Mutter alternativ mir das Geld geben und ich schließe die Bestattungsvorsorge ab? In diesem Fall könnte man sagen, sie hat mir einen Teil der von mir über 3 Jahre getragenen Kosten zurückgegeben?
Danke schon mal für eure Antwort.