Umgangsrecht Vater in Haft

  • Guten Tag, ich bin auf diese Seite gestoßen da ich Anlaufstellen, Hilfe, Auskunft, Information und/oder Möglichkeiten suche wie der Umgang mit einem Elternteil in Haft möglich ist.

    Mein Mann (wir sind noch verheiratet) ist seit 2019 in Haft, bisher konnten ich das Recht meines Sohnes (mittlerweile 4 Jahre alt) auf Umgang mit dem Vater umsetzen.

    Wir waren 3x im Monat für je 3 Stunden zu besuch.

    Es gab ein Spielzimmer, bunt mit Teppich, Regalen, Malutensilien, Bücher, Bauklötze und jede Menge anderer Spielsachen. Vater und Sohn konnten unbekümmert, Kindgerecht und ohne Druck spielen.

    Dann kam Corona, Lockdown, keine Besuche mehr über 12 Wochen. Der Einzige Kontakt war telefonisch und per Skype. Für den Kleinen keine Alternative.

    Besuche wurden ende 2020 wieder erlaubt, mit Maske, hinter einer Plexiglasscheibe, keine Spielsachen, kein Spielzimmer, kein Körperkontakt. Der Kleine wollte zunehmend nicht mehr hin, was soll er auch da....3 Stunden auf meinem Schoß sitzend ohne Spielsachen und ohne zu Papa zu dürfen. Es wurde nach jedem Besuch schwieriger und wir haben die Besuche auf 1x im Monat beschränkt.

    Mein Mann hätte im Prinzip jedes Wochenende nach Hause gedurft, er ist gelockert, jedoch durfte er auf Grund von Corona seine Lockerungen nicht wahrnehmen.

    Nun ist er ist in eine neue JVA mit offenem Vollzug verlegt worden. Hier ist nun gar kein Besuch mehr erlaub.

    Ich frage mich wie das sein kann, dass einem Kind das Recht auf Umgang verwehrt wird, wenn doch ausdrücklich in Zeiten der Pandemie der Umgang mit beiden Eltern weiterhin stattfinden soll und darf. Egal wohin ich mich wende, Jugendamt, Eltern-Kind-Projekt, Caritas, Sozialarbeiter der JVA...keiner steht auf der Seite der Kinder. Es findet seit letztem Jahr eine Entfremdung zum Vater statt, es wird mit offenen Augen dabei zugesehen und zugelassen unter dem Deckmantel der Pandemie. Doch selbst hier haben doch die Kinder auch Rechte. Der Umgang SOLL ja weiterhin stattfinden.

    Jeder schreit, wenn es darum geht dass eine Mutter den Umgang verweigert, so eine Entfremdung stattfindet, Väter Rechte haben, die Kinder Rechte haben...und hier ? Ich möchte dass der Kleine den Bezug zum Vater nicht verliert, habe die Fahrten und die Zeit dafür gegeben, meine Wut verarbeitet und nicht auf dem Rücken des Kleinen ausgetragen und alles was mir angeboten wird, ist eine Erziehungsberatungsstelle, psychotherapeutische Hilfe, oder was für Spiele für 4 Jährige über Skype möglich sind. Das ist eine Lachnummer und ich bin so wütend.:cursing:

    Jede JVA handhabt das anders, es gibt kein durchgehendes Konzept, es ist in meinen Augen willkürlich und geht zu Lasten der Familien und vor allem der Kinder. Das kann doch nicht sein. Ich hoffe hier auf Menschen zu treffen die ähnliches erleben, die Informationen haben wie man weiter verfahren kann, wohin ich mich noch wenden kann. Gibt es rechtliche Möglichkeiten? Wie komme ich hier weiter.... Danke fürs erste Auskotzen. LG Samsam

  • Hallo SamSam,


    ich finde es bemerkenswert, dass du in dieser Situation, den Kontakt zum Vater erhalten möchtest.

    Das ist eher nicht die Normalität.

    Natürlich kann ich dir auch keinen Rat geben, denn in den JVA gelten halt eigene Richtlinien.

    Wenn er nun schon gelockert und im OV untergbracht ist, dann kann es ja nicht mehr so sehr lange dauern, bis er auch Ausgänge bekommt.

    Kann sein, das es im OV keine Kinderbesuchsräume gibt, das musst du mal erfragen.

    Natürlich wird durch die Pandemie alles eingeschränkt, ist aber auch nicht zu ändern und wenn ich die Entwicklung richtig beurteile, dann scheint es Licht am Ende des Tunnels zu geben.

    Kinder sind so ehrlich, die zeigen was Sie wollen und was nicht.

    So wie er sich gerade etwas vom Vater abkapselt, wird er sich auch später erneut annähern, wenn die Umstände es zulassen.


    Gruß


    frase

  • frase, volle Zustimmung.


    Wir haben nun mal das Problem, das Vollzug Landesrecht ist, dass die Ausstattung sehr unterschiedlich ist. Und das die Besuchsregelungen eben auch den Gegebenheiten angepasst sind. Und es ist nicht Aufgabe des Staates, auf Kosten des Steuerzahlers optimale Bedingungen für jedwede Situation zu schaffen. Und es gibt Situationen im Leben, die eben Einschränkungen zur Folge haben.


    Das merken wir alle, nicht nur Einsitzende, derzeit doch überall. Distanzunterricht in Schulen, Verbot, andere Kinder zum Spielen zu treffen, u.s.w. Wieso soll das in JVAs anders aussehen? Hier gelten eben auch die allgemeinen Pandemieregeln. Wieso sollten sie da nicht gelten? Und es kommt ja noch eine Überlegung hinzu: wenn aufgrund regelwidriger Umsetzung der Beschränkungen bzw. deren Ignoranz Corona in diese JVA getragen wird, dann möchte ich nicht dafür verantwortlich sein. Wirklich nicht. Da kommen Regressforderungen in extremer Höhe auf die JVA zu. Und wahrscheinlich müssten dann auch die Verantwortlichen ihren Hut nehmen und stünden auf der Straße, berufstechnisch.


    Deine Sorgen sind unbegründet. Ich geb dir mal ein privates Beispiel. Mein jüngster Sohn hatte seine Großeltern väterlicherseits (heiß geliebt und 2-3x wöchentlich gesehen) nach der Trennung etwa 4 Jahre nicht gesehen. Dann erfolgte ein Besuch bei ihnen, der Kontakt wurde also wieder aufgenommen. Bis dahin nur telefonischer und brieflicher Kontakt. Die alte Vertrautheit war ganz schnell wieder da. Geh einfach mal davon aus, dass das funktioniert.


    Stelle dich und dein Kind auf diese Corona-Phase ein. So, wie wir alle es tun.


    Herzlichst


    TK