Hallo zusammen,
ich habe für meine Mutter von 2015 bis 2019 die nicht gedeckten Kosten im Pflegeheim zahlen müssen.
Ab 2020 hat das SA auf meinen Antrag hin übernommen, weil mein Einkommen unter 100.000,-€ lag, überprüft wurde das nicht.
Die letzte Überprüfung fand 2015/16 statt, Einkommen ca. 86.000,- €.
Im März 2022 werde ich meine Arbeitsstelle über Eigenkündigung, mit Abfindung von 160.000,- € verlassen.
Der Vertrag ist nicht individuell gestaltbar, also Aufteilung über 2 Jahre etc.
Sollte 2022 zufällig eine Überprüfung stattfinden, liege ich über der 100.000,-€ Grenze.
Irgendwo habe ich gefunden:
"Handelt es sich um höhere Einmalzahlungen, wie z.B. Abfindungen etc. so sind diese Zahlungen auf mehrere Jahre (angemessener Zeitraum) zu verteilen."
Ich werde ab März 2022 erwerbslos sein ohne weiteres Einkommen und die Abfindung aufbrauchen, was aber "selbstverschuldet" ist.
Außerdem habe ich vor 50.000,- € freiwillig in die Rentenkasse zu zahlen, ein realistischer Wert um später vorzeitig die Rente abschlagsfrei zu beantragen.
Was meint Ihr, müsste ich trotzdem Unterhalt zahlen ?