Nutzungsentschädigung

  • Angenommen mein Mann möchte aus dem Eigentum/Haus ausziehen und Ehefrau bleibt mit Kind im Eigenheim(wird finanziert).Muss ich eine Nutzungsentschädigung an mein Mann zahlen?Wer kennt sich aus?

  • Hallo,


    Ja du musst ihm die Hälfte der ortsüblichen Miete als Nutzungs-Entschädigung zahlen.


    Du kannst aber, so lange der Scheidungsantrag noch nicht zugestellt ist, von ihm die Hälfte der Kreditzahlung fordern.


    Evtl. hebt sich auch beides auf?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
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  • Hi,


    Voraussetzung für Scheidung ist ein Jahr der Trennung, zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Scheidung. So ein Verfahren dauert länger, so dass man etwa 2-3 Monate vor Ablauf der Jahresfrist über einen Antrag auf Ehescheidung stellen kann. Der wird dann der Gegenseite so etwa binnen 2-4 Wochen zugestellt.


    Herzlichst


    TK