Angenommen mein Mann möchte aus dem Eigentum/Haus ausziehen und Ehefrau bleibt mit Kind im Eigenheim(wird finanziert).Muss ich eine Nutzungsentschädigung an mein Mann zahlen?Wer kennt sich aus?
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Hallo,
Ja du musst ihm die Hälfte der ortsüblichen Miete als Nutzungs-Entschädigung zahlen.
Du kannst aber, so lange der Scheidungsantrag noch nicht zugestellt ist, von ihm die Hälfte der Kreditzahlung fordern.
Evtl. hebt sich auch beides auf?
edy
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Wann kann ein Scheidungsantrag zugestellt werden.Wir sind seit 3 Wochen im Trennungsjahr.
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Hi,
Voraussetzung für Scheidung ist ein Jahr der Trennung, zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Scheidung. So ein Verfahren dauert länger, so dass man etwa 2-3 Monate vor Ablauf der Jahresfrist über einen Antrag auf Ehescheidung stellen kann. Der wird dann der Gegenseite so etwa binnen 2-4 Wochen zugestellt.
Herzlichst
TK
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Vielen Dank