Guten Tag,
mir wurde von einer Frau angeboten sie zu schwängern, da diese sich ein Kind von mir wünscht. Sie sagt ihr geht es um das Kind, sie möchte keinen Unterhalt oder meinen Namen in die Geburtsurkunde schreiben.
Ich schreibe dies, da ich keinerlei Zahlungen für das potentiell entstehende Kind und an die Mutter tätigen möchte. Dies ist auch ihr Wille, dennoch möchte ich Sicherheit für den Fall eines Sinneswandels ihrerseits oder möglicher Klagen des Kindes haben.
Wie sieht die Rechtslage aus, unter welchen Bedingungen kommt man um jede Art der Zahlung und möglicher Vaterschaftsfeststellung hinweg?
Beste Grüße