Unterhalt- Schulische Ausbildung

  • Mein Sohn ist dieses Jahr 18 geworden, im Sommer schließt er seine schulische Ausbildung zum Sozialassistent in Thüringen ab. Somit hätte er die erst Ausbildung. er macht aber danach noch ein Jahr Fachabi.

    Ist der Papa noch verpflichtet Unterhalt zuzahlen oder könnte er es jetzt verweigern?

  • Hallo,

    grenzwertig und schwer abzuschätzen.

    das bewerten die Gerichte unterschiedlich.

    Man sollte davon ausgehen, dass nur bei einem konkreten Plan, der die berufliche Entwicklung klar vorgibt, auch weiter Unterhaltsanspruch besteht.

    Wie ist das Verhältnis von Vater und Sohn?

    Hier helfen oft auch einfach mal klärende Gespräche.

    Hat der Sohn vor seiner Ausbildung weitere Ziele formuliert?

    War die Ausbildung Voraussetzung für ein Studium, dass sich nach dem Fachabi anschließen sollte?


    Gruß frase

  • Hallo, Danke für eure vielen Antworten, also das Verhältnis ist echt gut, zwischen Vater und Sohn und auch zu mir.

    Das ich da mit in einem Boot sitze ist mir völlig bewusst.

    Ursprünglich wollte er nach dem Sozialassistent Erzieher weiter machen, das hat er sich nun anders überlegt und nutzt nun die Schulische Ausbildung das er nur noch ein Jahr Fachabi machen muss. Das war auch im Interesse des Vaters.

    Er überlegt noch ob er danach noch Studieren geht.

  • Hallo,


    bei dieser Sachlage würde ich davon ausgehen, dass die Unterhaltspflicht weiter besteht.

    Es sollte halt immer ein erkennbarer Bildungsgang vorliegen, der ergebnisorientiert abläuft und der Vater auch darüber informiert ist.

    Da es mit dem 18ten Lebensjahr neue Regeln gibt, muss sich dein Sohn auch selber um die weiteren Unterhaltsforderungen kümmern.

    Wenn ihr ein so gutes Verhältnis habt, dann würde ich es in einem Gespräch klären.

    Zur Berechnung ist dann auch dein Einkommen von Bedeutung, ohne dieses kann der Unterhaltsanspruch nicht bestimmt werden.


    Gruß


    frase