Guten Tag zusammen,
ich bin neu hier und hoffe sehr, dass ich hier auf mein Anliegen Tipps, Ratschläge bzw. wie die genaue Rechtslage in mein Fall ist bekomme.
Fall:
Wir sind nicht verheiratet, leben getrennt jetzt seit 7 Jahren und haben zwei gemeinsame Söhne (11 und 6 Jahren).
Bei mein Ältesten haben wir das gemeinsame Sorgerecht (Vaterschaftsanerkennung + Sorgererklärung im 2010 beim Jugendamt getätigt).
Allerdings beim Jüngsten nicht, jedoch teilte mir die Gutachterin, dass es aufgrund beim Ältesten vorgenommen wurde, würde es automatisch auch
beim Jüngsten gelten.
Meine Frage also ist es rechtlich so korreckt auch nach dem neuem Reglungen/Reform Sorgerecht 2010, 2013 und 2019 ?
Oder muss nochmals die Prozedere genommen werden, wieder übers Jugendamt bzw. Familiengericht?
Für rege Antworten bin ich sehr Dankbar.
Mit freundlich Grüßen
MO