Arbeitszimmer absetzen für Berechnung Kindersunterhalt?

  • Hallo zusammen,


    mal ne Frage zur Berechnung des Kindesunterhalts..... Darf man ein Arbeitszimmer zur Berechnung des Kinderesunterhalts ansetzen?

    Dieses wird steuerlich abgesetzt und auch so akzeptiert. Bei der Berechnung für die Kinder finde ich das sehr fragwürdig.

    Kann man eigentlich alles doppelt absetzen? Zum einen in der Steuererklärung und dann nochmal beim Unterhalt? Spritkosten werden so ja auch doppelt berücksichtigt oder habe ich einen Denkfehler? Danke!!!!

  • Hi,


    du musst die verschiedenen Systeme trennen. Wir zahlen unendlich Doppelsteuern. Mal ein Beispiel: wenn du tankst, dann zahlst du Benzinsteuer, auf dieselbe dann noch Mehrwertsteuer. Wir haben also unendlich viel Systeme nebeneinander laufen. Das Steuersystem dient dazu, erst einmal ein Einkommen zu bestimmen, nach eigenen und teilweise sehr speziellen Regelungen. So, und auf dieser Basis wird dann familienrechtlich weiter gerechnet. Die Voraussetzungen sind andere. Können sich eventuell decken und dann auch Einfluss haben, muss aber nicht sein.


    Das Finanzamt hat die Aufgabe, Berufstätigkeit zu fördern. Deshalb unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Arbeitszimmer zu Hause. Das Familienrecht hat nicht dafür zu sorgen, dass ein schön eingerichtetes Arbeitszimmer in die Unterhaltsberechnung eingeht, das Kind also quasi das Zimmer des Vaters finanziert. Das muss er alleine tun.


    Abgesehen davon, um wieviel handelt es sich denn, zumal einmalig? Meist kommt man schnell auf den Boden der Tatsachen zurück, wenn man feststellt, dass durch Berücksichtigung des Arbeitszimmers ja doch kaum was raus kommt und das auch nur für ein Jahr. Und dann müsste man ja da konsequenterweise auch noch die Steuerersparnis einrechnen, bzw. umrechnen nach familienrechtlichen Grundsätzen.


    Herzlichst


    TK

  • Derzeit zieht er monatlich über 120€ für das Arbeitszimmer ab. Dazu enorme Fahrtkosten..... (die er ja nicht hatte während Corona :-)

  • Hi,


    die Fahrtkosten werden familienrechtlich berücksichtigt (die zum Job), das ist doch ausgepaukt. Und zwar anders und mehr als im Steuerrecht. Mit dem Arbeitszimmer tu ich mich schwer. Er arbeitet wieder auswärts. Und, das Kind ist nicht dazu da, hier eine Einrichtung zu finanzieren.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,



    Spritkosten werden so ja auch doppelt berücksichtigt oder habe ich einen Denkfehler? Danke!!!!

    Die anrechenbaren Posten bei der Steuer, erhöhen ja das Einkommen was als Grundlage


    zur Berechnung des Unterhalts dient.


    edy

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  • Also funktioniert das so:

    Ich erziele ein Einkommen, dafür zahle ich Steuern. Die Steuern reduzieren sich um beruftsbedingte Fahrtkosten, Arbeitszimmer etc. Dadurch wird mein Einkommen bei einer Rückerstattung wieder höher.

    Bei der Berechnung des Kindesunterhalts rechnet man dann die Fahrtkosten und weitere beruftsbedingten Aufwendungen wieder runter? Um mein Einkommen dann nochmal zu "minimieren" um weniger Unterhalt zahlen zu müssen?

    Sorry für meine Frage, aber "bin erst neu" hier mit dem Thema! :-)

  • Hallo,


    ja genau so ist es.


    Die Behandlung der Fahrkosten ist unterschiedlich. Bei der Steuer ist der Km-Betrag niedriger als bei Unterhalt und gilt nur für eine Fahrtstrecke ( die Auswirkungen sind auch nach Spitzensteuersatz verschieden).


    Beim Unterhalt können 0,30€ je gefahrenen km angerechnet werden (als hin und zurück).


    Ich denke diese Regelung ist ok.


    edy

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  • Hallo Beate,


    es kommt auch darauf an, welchen Stellenwert das Arbeitszimmer hat.

    Ist es der berufliche Mittelpunkt, könnte man alle anfallenden Kosten absetzten.

    Wird es nur für einen Teil der Arbeit genutzt, dann wird auch hier nur ein Teil in Ansatz gebracht.

    In Coronazeit sieht das FA das Arbeitszimmer, wegen Homeoffice eher locker.

    Wie kommen denn die 120€ monatlich zu Stande?


    Gruß


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