Hallo zusammen,
mal ne Frage zur Berechnung des Kindesunterhalts..... Darf man ein Arbeitszimmer zur Berechnung des Kinderesunterhalts ansetzen?
Dieses wird steuerlich abgesetzt und auch so akzeptiert. Bei der Berechnung für die Kinder finde ich das sehr fragwürdig.
Kann man eigentlich alles doppelt absetzen? Zum einen in der Steuererklärung und dann nochmal beim Unterhalt? Spritkosten werden so ja auch doppelt berücksichtigt oder habe ich einen Denkfehler? Danke!!!!