Berücksichtigung Miete bei Kindesunterhalt

  • Hallo,


    grundsätzlich geht es mir darum, ob höhere Mietausgaben bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden können? Laut Düsseldorfer Tabelle werden als Warmmiete 430€ berücksichtigt.


    Kurz zur Ausgangssituation (Vater):


    - 2 Kinder (1x barunterhaltspflichtig, 1x Naturalunterhalt = Mangelfallberechnung)


    Aufgrund dessen das wir noch einmal Familienzuwachs erhalten, werden wir demnächst noch einmal in eine größere Wohnung umziehen. Mein bereinigtes Nettoeinkommen wird sich danach etwas ändern, da nicht so hohe Fahrtkosten in Abzug kommen. Würde aber grundsätzlich die Möglichkeit bestehen die höheren Mietausgaben in Abzug zu bringen?


    Ich hatte diesbezüglich auch schon bei meiner Anwältin nach gefragt, aber sie hatte es klar verneint. Im Internet fand ich hierzu aber verschiedene Aussagen, daher die Frage nochmal in die Runde.


    Vielen Dank vorab für eure Hilfe 😃

  • Hi,


    ein klares jein: wenn du erweiterten Umgang hast und ein Kinderzimmer vorhältst, kann deine erhöhte Miete berücksichtigt werden. Wurde bei mir genau so gemacht. Aber letztlich scheint es ein Roulettespiel zu sein, wie der Richter entscheiden wird.


    Viele Grüße

  • Danke erst einmal für den Hinweis. Also meine Tochter ist in Woche 1 - 4 Tage (3 Übernachtungen) und in Woche 2 - 3 Tage (2 Übernachtungen) bei uns. Also wir haben uns schon viel Umgang erarbeitet. Dein Hinweis hilft mir auf alle Fälle weiter. Ich kann es halt nicht nachvollziehen, warum die höheren Mietausgaben beim Unterhaltspflichtigen in bestimmten Situationen , sofern sie nicht unverhältnismäßig sind, keine Berücksichtigung finden. Hat sonst noch jemand Erfahrungen in der Thematik?

  • - 2 Kinder (1x barunterhaltspflichtig, 1x Naturalunterhalt = Mangelfallberechnung)


    bitte dies nochmals erklären.


    Mangelfall für beide Kinder?


    edy

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  • Moin Edy,


    richtig. Mein bereinigtes Einkommen liegt bei 1460 €. Aktuell bekommen beide Kinder 140€ Euro. Für Kind 1 wird Unterhaltsvorschuss in Höhe von 92€ bezahlt. Kind 2 wohnt ja bei mir. Meine Lebensgefährtin befindet sich noch in Elternzeit. Daher wird mein Selbstbehalt aufgrund des geringen Elterngeldes nicht gekürzt.

  • Hallo Restart2021,


    Du könntest beim Jobcenter einen Antrag auf aufstockendes ALGII stellen.


    Möglicherweise hast du damit Erfolg?


    edy

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