Hallo,
grundsätzlich geht es mir darum, ob höhere Mietausgaben bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden können? Laut Düsseldorfer Tabelle werden als Warmmiete 430€ berücksichtigt.
Kurz zur Ausgangssituation (Vater):
- 2 Kinder (1x barunterhaltspflichtig, 1x Naturalunterhalt = Mangelfallberechnung)
Aufgrund dessen das wir noch einmal Familienzuwachs erhalten, werden wir demnächst noch einmal in eine größere Wohnung umziehen. Mein bereinigtes Nettoeinkommen wird sich danach etwas ändern, da nicht so hohe Fahrtkosten in Abzug kommen. Würde aber grundsätzlich die Möglichkeit bestehen die höheren Mietausgaben in Abzug zu bringen?
Ich hatte diesbezüglich auch schon bei meiner Anwältin nach gefragt, aber sie hatte es klar verneint. Im Internet fand ich hierzu aber verschiedene Aussagen, daher die Frage nochmal in die Runde.
Vielen Dank vorab für eure Hilfe 😃