Das Kabinett wird nun den ersten Schritt vollziehen und die Pflegereform auf den Weg bringen.
Insbesondere sollen auch die Eigenanteile der Bewohner reduziert werden, jedoch sind davon nicht die sonstige Bestandteile des Eigenanteils, insbesondere für Unterkunft und Verpflegung betroffen.
Was bedeutet das konkret bzw. für jemanden, der über 100.000 Euro liegt?
Wie hoch könnte hier seine Kostenersparnis sein?
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Hi,
wir wissen noch nicht, was tatsächlich wie in den Bundestag kommt, ob es von dort Abänderungen gibt, was der Bundesrat dazu sagt, häufig kommen dann ja noch Kompromisse raus. Ganz ehrlich, ich befasse mich grundsätzlich mit Gesetzen, wenn sie vom Bundespräsidenten unterschrieben sind, vorher nicht.
Herzlichst
TK
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Hallo Rainer,
entlastet sollen die Pflegebedürftigen werden, nun schon ab dem ersten Jahr bei vollstationärer Pflege.
Hierbei sollen die Zuschüsse prozentual von 5% am Anfang weiter ansteigen.
Wie sich das auf die zahlenden Unterhaltspflichtigen auswirken wird, bleibt abzuwarten.
Auch wie das Gesetz genau wirkt werden wir erst erfahren, wenn es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.
Wenn die Hilfle zur Pflege von Amt geleistet wird, dann würde ich hier eher ein abschmelzen dieser Leistungen sehen.
Das wird dann also auch vermutlich nur für den (EU)Vollzahler eine Entlastung bringen.
Gruß
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