Unterhaltsminderung

  • Hallo zusammen,

    bitte um Hilfe bei der Sache

    Bin seid sieben Jahren neu verheiratet. Ein gemeinsames Kind ist 6 Jahre alt. Aus der ersten Ehe habe auch noch zwei Volljährige Kinder 21 und 22 Jahre alt. Beide befinden sich im Studium und leben alleine. Beide bekommen zum Bafög von mir seid jeweils 350 Euro Unterhalt.

    Meine jetzige Frau hat bis Heute 450 Euro dazu verdient un hat damit quasi sein Lebensunterhalt gedeckt. Da sie zum Monatsende sein Job durch eine Kündigung verliert, mindert sich unser Einkommen. Daher Frage:- Besteht die Möglichkeit den oben genanntes Kindesunterhalt zu mindern, weil ich noch die Ehefrau noch versorgen muss?


    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo,


    die studierenden Töchter leben ein eigener Wohnung?


    wie hoch ist das jeweilige BAfÖG?


    edy

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  • Hallo Waldi,


    die Frage ist doch ob du überhaupt noch 350€ zahlen musst?


    Wie hoch ist dein Netto?


    edy

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  • Hallo,


    wer hat die Berechnung jeweils vorgenommen?


    Besteht ein Unterhaltstitel?


    edy

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  • Es mag komisch klingen..) Es gab einen Titel...vor Jahren. Die letzte Berechnung erfolgte 2009, seit dem habe ich immer die gleiche Summe bezahlt da bei mir der Verdienst gleich geblieben war. Berechnet in der Familienkasse ( Arbeitsagentur)

  • Hallo,


    Ist der Titel noch gültig? (über die Volljährigkeit hinaus?), oder wurde er bis zur Volljährigkeit


    begrenzt?


    edy

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  • Hi Waldi,


    ich hab ja schon von vielen Ämtern/Institutionen gehört, die Unterhalt mehr oder weniger zutreffend berechnen. Aber die Familienkasse, das ist Premiere. Das können die doch gar nicht, das sollten die auch nicht tun. Ich denke, da ist mal eine grundsätzliche Überprüfung notwendig. Bitte beantworte edi´s Fragen. Dann können wir den Fall mal vernünftig aufbauen. Eines kann ich dir aber schon vorab sagen: jedenfalls ist es fehlerhaft, dass nicht das volle Kindergeld auf den Unterhaltsanspruch der Kinder angerechnet wird, sondern wohl nur die Hälfte. Das ändert sich nämlich mit Volljährigkeit. Und ab da ist die Mutter unterhaltstechnisch auch mit im Boot. Und BaföG wird voll auf den möglichen Anspruch angerechnet.


    Herzlichst


    TK

  • Eigentlich wurde in der Berechnung auf keinen Ablaufdatum hingewiesen worden. Es gab nur einen Hinweis auf Finanzielle Änderungen bezüglich mehr oder weniger verdienen, das ich es zu melden habe. Da ich immer von Düsseldorfer Tabelle ausgegangen bin, habe ich immer brav weiter gezahlt.

  • Waldi, das BaföG-Amt nimmt keine familienrechtlichen Berechnungen vor. Die überprüfen nur, was rein öffentlich-rechtlich fiktiv anzurechnen ist. Die interessiert weder das Gehalt der Ex noch das Kindergeld. Hier muss mal vom Grundsatz her neu gerechnet und aufgebaut werden.


    Fangen wir mal ganz von vorne an: was macht die Mutter der Kinder beruflich? Wie viel verdient sie? Vielleicht bezogen auf die letzten 12 Monate? Auch dein Verdienst der letzten 12 Monate wäre von Interesse. Beide Einkommen sind dann zu bereinigen, aber dazu später.


    Herzlichst


    TK

  • Die Mutter (Ex) arbeitet zu Hause als Tagesmutter. Verdienst knappe 13.000 Euro Brutto im Jahr. Abrechnungen habe ich zusehen bekommen.. Mei Verdienst ist Monatlich Netto 2.300-2.400 Euro. Was die Kinder vom BAföG-Amt bekommen ist mir leider unbekannt.

  • Hallo,


    Was die Kinder vom BAföG-Amt bekommen ist mir leider unbekannt.

    du hast ein Recht auf Einsicht des BAFöG-Bescheides


    edy

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  • Zitat

    du hast ein Recht auf Einsicht des BAFöG-Bescheides


    edy

    Danke! Werde ich demnächst anfragen.


    Weiß jemand hier im Forum ob der Unterhalt sich mindern lässt wenn meine jetzige Ehefrau ohne eigenes Einkommen dasteht. Normalerweise muss ich die mit dem was mir überbleibt versorgen.

    Danke!

  • Hallo Waldi,


    alleine schon der Abzug des vollen Kindergeldes und dein drittes Kind,


    könnten den Unterhalt mindern.


    Dafür muss aber der Titel aus der Welt.


    edy

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  • Danke für die Antworten!


    Einen Titel hat es nie gegeben. Es waren immer nur Berechnungen voraus Zahlungspflichten entstanden sind.

    Ändert es was an der Sache?

    Muss ich mich an die Arbeitsagentur (Bescheidstelle) wenden für die Neuberechnung?