Kindergeld mit Mutter in Duldung und deutscher Vater

  • Hallo,

    mein Kind ist seit 30.08.2018 geboren und die Mutter ist in Asylverfahren. Ich hatte zwar ein Vaterschaft abgegeben aber es hat gedauert (bis letztes Jahr November) mein Kind, mein Name im Geburtsurkunde hat. Wir haben seitdem versucht das Kindergeld zu bekommen aber es wurde immer abgelehnt.


    Mein Kind wohnt bei der Mutter und die Kindesmutter (Hat Duldung) hat deswegen den Antrag für Kindergeld gestellt, aber es wurde abgelehnt.


    Da ich deutsche bin, habe ich (Mein Kind wohnt nicht bei mir) auch den Antrag gestellt, es wurd nach §64 Abs. 1 und 2 EStG und §62 Abs. 2 EStG auch abgelehnt.


    Ich habe schon online alles gesucht und keine Antwort gefunden. Mein Kind sollte Recht auf Kindergeld haben, da ich deutsche bin.

    Gibt es da ein Rechtverfahren in unserem Fall, der uns erlauben kann, das Kindergeld zu bekomen? Es ist gerade fast 3 Jahre, da wir nur Ablehnung bekommen und ich würde mich auf Tipps von ihrer Seite freuen.


    LG

    Rompel

  • Hi,


    die Kindsmutter ist offensichtlich noch im laufenden Asylverfahren. Solange besteht kein Anspruch auf Kindergeld. Ich vermute mal, dass sie ALG II Empfängerin ist, richtig? Wenn dem so ist, dann ist es ohnehin einerlei, ob sie Kindergeld bekommt, einfach weil das Kindergeld mit den ALG II Bezügen verrechnet wird. Also, mit Kindergeld weniger ALG II, ohne Kindergeld mehr ALG II.


    Noch ein Hinweis: aus der Vokabel "Kindergeld" könnte man zwar schließen, dass dieses Geld den Kindern zugute kommen soll. Dem ist aber nicht so. Es ist vielmehr eine Steuerersparnis für die Eltern. Und deshalb bekommen ALG II Empfänger, unabhängig von Asylverfahren, also auch Deutsche, das Kindergeld eben nicht zusätzlich.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo

    Danke für die schnelle Antwort.

    Die Mutter hatte schon eine Duldung und hat gerade Antrag auf Aufenthalt, da das Kind deutsche ist.


    Was mich gearde wundert, ist wieso kann ich den Antrag nicht stellen oder das Kindergeld bekommen? Das Kind wohtn zwar nicht bei mir, aber als Kind ein deutscher (ich) hat er Recht darauf?


    Habe ich da andere Möglichkeit, es auf meinem Konto ausbezahlt zu bekommen?

  • Hi,


    nein, sehe ich nicht. Es geht nicht primär um die Staatsbürgerschaft von Kind oder von dir. Wir haben viele Fälle, in denen selbst Deutsche, bei denen die Kinder leben, kein Kindergeld bekommen. Und nochmals, selbst wenn sie es bekäme, würde es mit ALG II aufgerechnet, der Betrag, den sie erhält, der bleibt identisch. Halt nur aus zwei verschiedenen Töpfen, also von zwei Ämtern.


    Herzlichst


    TK