Hallo allerseits,
da Rente und Pflegeversicherung für die Kosten des Pflegeheims nicht ausreichten, bezog unsere Mutter, nachdem ihr Geld aufgebraucht war, Sozialhilfe. Sie ist leider im Frühjahr verstorben. Sie hatte ein Sparbuch mit einem Guthaben von 5000,- und ein Girokonto, auf das monatlich vom Sozialamt das sogenannte Taschengeld einging. Davon wurden laufende Kosten wie Frisör, Hygieneartikel etc. bezahlt. Auch coronabedingt war die Möglichkeit des Geldausgebens in letzter Zeit begrenzt, so dass an ihrem Todestag etwa 200,- Euro Guthaben auf dem Girokonto waren.
Der Sozialhilfeträger meint nun, damit sei die Freigrenze für das Schonvermögen um 200,- überschritten, meine Mutter damit niemals bedürftig gewesen und will den Sozialhilfebescheid insgesamt aufheben und von uns mehrere zehntausend Euro "Rückzahlung" einfordern. Kann das rechtens sein? Wie findet man einen Anwalt, der entsprechende Erfahrung aufweist?
Gruß Klaus