Meg, da werden mehrere Bescheide in der Welt sein, anders geht es doch gar nicht. Nur, es geht doch im Augenblick um die Überzahlung ganz konkret. Und darauf bezieht sich die Anhörung, aufgrund derer dann ein VA ergeht.
Und dieser VA, der noch nicht in der Welt ist, der wird natürlich einen alten VA korrigieren bzw. aufheben. Die Frage ist doch nur, in welchem Umfang.
Herzlichst
TK