Was kommt auf mich zu?

  • Hallo, ich höre leider viel Halbwissen und auch nicht viel von meinen Rechtsanwalt, deshalb will ich hier mal nachfragen.

    Ausgangssituation:


    Ehedauer ca. 9Jahre


    Ich war und bin immer erwerbstätig gewesen und habe ein ungefähres Einkommen von 2700€. variiert.


    Meine Ex Frau:

    Sie hat vor der Beziehung und Ehe Jahre lange von Staatlicher-Hilfe und Kindesunterhalt gelebt. Kind wurde in die Ehe mitgebracht, ist mittlerweile volljährig.


    In der Ehe selbst hat sie auch Jahre nicht gearbeitet oder nur auf Basis. Sie arbeitet aktuell in Festanstellungen als Reinigungskraft (ca.3Jahre) und verdient ca. 1100-1200€ in Teilzeit. Hat keine Ausbildung und musste sich wegen mir auch nie beruflich einschränken. Ermutigungen mehr aus ihren Leben zu machen, wurden ständig ignoriert.


    Trennungsunterhalt: 400€

    Kein Eigentum oder sonstiges.


    Meine Frage ist, was wird mich (ungefähr) erwarten an Unterhaltszahlungen nach der Ehe? Wie sind so eure Erfahrungswerte?

  • Hi,


    deine Angaben sind etwas vage. Wie kommt denn der Trennungsunterhalt zustande, hat den dein Anwalt ausgerechnet? Und sind die Gehaltsangaben brutto oder netto? Sind die Einkommen bereinigt worden?


    Wenn wir mal davon ausgehen, dass die 400 € stimmen (kommt mir recht wenig vor) kann man vorsichtig folgendes feststellen: zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt besteht hinsichtlich der Höhe bei eurer Konstellation kein Unterschied. Einerlei ist weiterhin, was die Frau lebensplanungstechnisch tut oder auch nicht tut. Sie ist ja keine 20 mehr, es geht in deinem Fall nicht um eine Finanzierung der Ausbildung. Die einzige Frage ist, ob und wie lange du zahlen musst. Und zwar unabhängig vom Scheidungstermin. Der Gesetzgeber geht im Minimum von einem Jahr aus. Und - je länger man verheiratet war, desto länger ist auch über dieses Jahr hinaus zu zahlen. Wir haben hier noch keine Ehe von langer Dauer, allerdings war die Ehe ja auch nicht besonders kurz.


    Und da gucken die Richter dann sehr genau auf den Einzelfall. Die wirtschaftlichen Umstände. Vielleicht insgesamt zwei bis drei Jahre (also inkl. des Trennungsjahres).


    Es ist natürlich ideal, wenn man sich insoweit einigt. Entweder länger und einen geringen Betrag oder aber kürzer und höher. Was sind denn die Vorstellungen der Frau?


    Herzlichst


    TK

  • So lange?


    Die Angaben sind Netto. Zu berücksichtigen beim Trennungsunterhalt ist hier u.a. kleinere Kredite und Steuerliche lasten die ich momentan noch abtrage.


    Meine Ex Frau führt hier nichts weiter aus. Sie spielt die „arme“ und ist absolut nicht in der gewillt und in der Lage eine normale Vereinbarung zu treffen.

  • Hi,


    du zahlst doch Unterhalt. Wenn sie damit einverstanden ist, also mit den 400 €, dann ist es ja gut. Nur, die grobe Faustregel ist, dass nach der Trennung für einen gewissen Zeitraum beide Ex-Partner in etwa gleichgestellt sein sollen. Also, bereinigtes Netto-Einkommen (du hast oben noch nicht bereinigt?) und dann erfolgt die Teilung. Möglicherweise hat er die Schulden noch mit einbezogen, die du ja wohl alleine tilgst, hast du denn noch weitere Unterhaltsverpflichtungen, etwa gegenüber Kindern?


    Aber, wenn sie die 400 € akzeptiert, dann soll es ja gut sein.


    Da gibt es jetzt zwei Möglichkeiten: entweder man nimmt eine Unterhaltsregelung mit in den Scheidungsantrag auf, dann wird das ganze gerichtlich geregelt mit Kostenfolgen (Rechtsanwalt + Gericht, da höherer Streitwert), oder aber man lässt es "gezielt schluren." Denn geschieden wird in der Regel nur, wenn man sich in allem einig ist. Und dann kann sich das alles sehr hinziehen. Da Gerichte häufig auf jeden Fall Unterhalt bis zur rechtskräftigen Scheidung zusprechen, wären wir dann auch bei den 2-3 Jahren, die ich angeführt habe. Und bei dem günstigen "Preis." Dann könntest du den Unterhalt nach der Scheidung eben Kündigen und abwarten, ob die Frau das akzeptiert oder es riskiert, fortlaufenden Unterhalt einzuklagen.


    Ist eine Frage der Taktik. Besprich das mit deinem Anwalt - du kennst deine Frau und kannst ihr Verhalten vielleicht besser einschätzen.


    Herzlichst


    TK

  • Ich zahle ja jetzt Trennungsunterhalt. Meinte ob mir der Nacheheliche Unterhalt nochmal Neu berechnet wird…aber hast du ja bereits geschrieben.


    Nein, habe keine Kinder.


    Bereinigt ist es noch nicht, allerdings sind die Verbindlichkeiten (Kredit und co.) bald abbezahlt.


    Ist meine Frau bei Trennung nicht verpflichtet Vollzeit zu arbeiten? Überhaupt wie kann es sein, eine gesunde Erwerbstätigkeit Person Unterhalt zahlen zu müssen? Also ich verstehe ehrlicherweise die Rechtsprechung nicht.


    Hier werden einzelne Parteien, Frauen/ Männer in kinderlosen Ehen finanziell besser gestellt wie Familien in denen es zur Scheidung kommt.


    In paar Monaten ist es soweit, da wird mein Rechtsanwalt hoffentlich eine gute Strategie haben. ;)

  • Hi,


    es ist nun mal so, dass die Ehe unter einem besonderen Schutz steht, man verpflichtet ist, füreinander einzustehen. Im Gegenzug gibt es Steuererleichterungen und andere Vorteile. Dreimal "hinweg von mir," das läuft nun mal in Deutschland nicht. Und, ich hatte ja schon geschrieben, es kommt nicht darauf an, ob sie arbeitet. Ihr habt euch in der Ehe für euer Modell entschieden, und das kann man nun mal nicht fristlos umarrangieren. Im übrigen kann es dir einerlei sein, wie die Ex ihr Leben nach der Ehe plant. Denn in sehr absehbarer Zeit ist ja nach der Scheidung Ende mit Zahlungen, ob sie ganztags, halbtags oder gar nicht arbeitet.


    Herzlichst


    TK

  • timekeeper es interessiert mich doch auch nicht was sie nach der Ehe (oder sogar jetzt schon macht). Es war einzig und allein im Bezug auf die Berechnung der Höhe des Unterhalts bezogen.


    Mein Rechtsanwalt meinte, sie wäre wohl verpflichtet Vollzeit zu arbeiten im

    Bezug auf Unterhalt. Wie wo was, weiß ich nicht.
    Freue mich schon auf Tag x :thumbsup:


    Danke nochmal für deine netten Ratschläge :thumbup:

  • Hi


    vielen Dank für die Blumen! Eine Gefahr könnte auftauchen, nämlich, dass sie plötzlich dauerhaft erkrankt. Deshalb würde ich im Augenblick nicht zu viel Unruhe in die Sache rein bringen. Eben Taktik ist gefragt. Und wenn sie 400 € akzeptiert, ist es wahrscheinlich sinnvoll, es erst einmal so laufen zu lassen, das alles ruhig anzugehen.


    Herzlichst


    TK

  • Update:


    Leider gab es paar mal Post. Der Trennungsunterhalt soll erhöht werden, fast verdoppelt. Anbei in der Berechnung der Wunsch und die Berechnung von nachehelichen Unterhalt. Anbei auch die verfluchte Berechnung für „Altersvorsorgeunterhalt“.

    Hier wird auch geheult „sie kann nicht mehr arbeiten, ungefährer o-Ton: schwere Kindheit und keine Schulbildung, Arbeitgeber erhöht die 75%Stelle nicht. Sie wäre nicht vermittelbar für eine andere stelle. Also für Mindestlohn weiter arbeiten.


    Man erwartet jetzt knapp 790€ monatlich. Nachehelicher Unterhalt soll auch so aussehen allerdings sind hier noch 160€ „Altersvorsorgeunterhalt“ inklusive.

    Fordern kann sie ja viel.

  • Hi,


    machen wir mal weiter. Erst einmal musst du uns noch ein paar Infos geben. Seit wann lebt ihr getrennt? Wie ist der Stand des Scheidungsverfahrens? Arbeitet die Frau noch? Wie ist dein Einkommen berechnet worden, sind berufsbedingte Aufwendungen in Abzug gebracht worden?


    Herzlichst


    TK

  • Wir sind jetzt knapp über 12mo. getrennt.


    Versorgungsausgleich u.a. ist alles erledigt.


    Scheidungstermin kommt bald.


    Berufsbedingte Aufwendungen sind im Abzug gebracht worden.

  • Der gegnerische Rechtsanwalt hat eben erklärt Nachehelichen Unterhalt einfordern zu wollen. Auf Verweise meines Rechtsberaters auf die „geringe Arbeitszeit“ meiner Ex Frau kam eben die Berechnung und eben die Forderung von „alles uns jeden“. Mit bitte um Anerkennung zum Tag Xy.


    Der Termin wird uns sicher bald vorgelegt, da war mein Rechtsanwalt heute sicher. Viel habe ich aber nicht herausgefunden, außer einen neuen Termin erhalten.

  • Okay, dann machen wir mal auf der vagen Basis weiter. Unterhalt ist noch nicht bei Gericht geltend gemacht. Das ist jetzt die Basis meiner Überlegungen. Eine Rechtshängigkeit ändert zwar an der materiell-rechtlichen Einschätzung gar nichts, kann aber die Taktik ändern.


    Ich bleibe bei dem, was ich vor einigen Monaten geschrieben habe. Ein Jahr Trennungsunterhalt, eventuell eben bis zur Scheidung (dazu neige ich wegen der Dauer der Ehe) aber nachehelich wird es für die dann-Ex eng. Wenn, dann befristet. Wobei Befristung nicht in einem Gerichtsentscheid festgelegt werden muss. Man muss sich im schlimmsten Fall dann eben später um eine Aufhebung bemühen. Ich hatte schon vor einigen Monaten geschrieben, dass der Unterhalt, der geltend gemacht wurde, doch recht gering war. Nur, das hat gar nichts mit der Dauer zu tun, für die zu zahlten ist.


    So, jetzt zum Altersvorsorgeunterhalt. Den gibt es, und das ist auch gut so. Das ist ein Betrag, der eben zweckbestimmt für die Absicherung im Alter eingesetzt werden muss. Nur, ich sehe bei euch da keine Voraussetzungen für. Wenn ich mich recht erinnere, ist der Klassiker die Ehefrau, die für Kinder gesorgt hat, oder aus anderen Gründen keine eigene Vorsorge aufbauen konnte. Etwa Behinderung, "Verbot der Berufstätigkeit durch den Mann," Berufstätigkeit schon vor der Eheschließung aufgegeben wegen gemeinsamer Kinder oder der Pflege von späterem Mann oder dessen Angehörigen. Du merkst, in welche Richtung es geht? Das liegt bei euch alles nicht vor.


    Hier haben wir es mit zwei Menschen zu tun, deren Lebensausrichtung ja letztlich schon bei der Heirat klar war. Beide hatten schon einen Großteil hinter sich, zumindest was die Weichenstellung beruflich angeht. Es ist nicht die Aufgabe des sozial stärkeren, die Versäumnisse des Partners abzupuffern bzw. aufzuholen. Da wäre ich sehr unbeweglich.


    Bleibt die Erhöhung des bisher Gezahlten um dann doch recht wenig. Da sollte man sich in Absprache mit dem Anwalt überlegen, was taktisch am Geschicktesten ist.


    Herzlichst


    TK

  • Ich teile deine Auffassung weitergehend. Allerdings bestand bei gezahlten Trennungsunterhalt ein Zustimmung. Hier nach fast 1Jahr plötzlich eine Erhöhung des Trennungsunterhalt und einen Nachehelichen Unterhalt zu fordern (wollte sie anfangs nicht) ist schon sehr makaber. Es sei dazu gesagt, die Dame hat Prozesskostenhilfe erfolgreich beantragt. Ist aus der Position sehr komfortabel.


    Jetzt ist eben die Frage, soll ich meinen Anwalt rechnen lassen und wir einigen uns nach 20Briefen auf einen Nachehelichen Unterhalt? Oder soll ich es dem Gericht in die Hand legen? Wie sind da Erfahrungswerte in „vergleichbaren“ Situationen?


    Meine persönliche Haltung und Tendenz ist ehrlicherweise „der Richter soll sich diesen Fall ansehen“ da mir die Forderungen & persönliche Haltung so unfassbar frech erscheinen.


    Bei der gewünschten Erhöhung des Trennungsunterhaltes würde ich ggf. noch auf ein gewisses Maß mitgehen…

  • edy

    Hat den Titel des Themas von „Was kommst auf mich zu?“ zu „Was kommt auf mich zu?“ geändert.
  • So, der zweite Versuch.


    Ihr hattet eine Vereinbarung hinsichtlich des Unterhalts, allerdings keinen zeitlichen Rahmen gesetzt. Damit ist sie jederzeit kündbar und damit auch abänderbar. Das gilt sowohl hinsichtlich der Höhe als auch der Dauer. Das hätte man am Anfang klar festzurren und schriftlich niederlegen sollen, durch notariellen Vertrag. So ist jetzt alles offen.


    Zum nächsten Problem. Geschieden wird nur, wenn man sich über alles einig ist, was bei Gericht anhängig ist. Wenn es einer von euch mit der Scheidung eilig hat, dann ist es wenig sinnvoll, jetzt noch die Unterhaltsfrage anhängig zu machen. Dann wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht sofort geschieden. Und das alles kann sich noch Jahre hinziehen, je nachdem, wie der Richter gestrickt ist. Und nochmals zur Klarstellung: es geht genau genommen nicht um nachehelichen Unterhalt, sondern um Unterhalt nach dem ersten Jahr, einerlei, wann geschieden wird.


    Ich hatte bereits geschrieben, dass nach meiner Einschätzung die Zahlung von Altersvorsorgeunterhalt nicht in Betracht kommt. Dabei bleibe ich auch. Bleibt als Aufstockungsunterhalt also der Rest über die 400 €, die du bezahlst und die gefordert werden. Dass du mit den 400 € sehr gut weggekommen bist, klar. Mich wundert, dass da nicht längst was bei Gericht anhängig ist, von der Gegenseite.


    So, ich sende jetzt diesen Teil, damit nicht wieder das passiert, was mir gestern passiert ist. Fortsetzung folgt.


    TK