Liebes Forum,
im Jahr 2019 haben wir uns mit dem Amt vergleichsweise auf einen Unterhaltsbetrag geeinigt, der 2020 gezahlt wurde, genauso wie die Kosten der uns beratenden Anwältin.
Sind neben den reinen Unterhaltskosten auch die Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig?
Danke und viele Grüße!