Hallo,
hier auf der Webseite habe ich unter dem Punkt Trennungsunterhalt folgende Info zu "Besonders Hohes Einkommen" gefunden:
"Ein bereinigtes Nettoeinkommen, das monatlich 6000 Euro übersteigt, bleibt in aller Regel anrechnungsfrei.
Derjenige Ehegatte, der Unterhalt fordert, muss dann seinen gesamten Bedarf im Einzelnen konkret darlegen und nachweisen. Er kann beim Trennungsunterhalt seinen ehelichen Lebensstandard auch weiterhin einfordern. Wenn er sich von der Summe, die 6000 Euro übersteigt, “bedienen” will, muss er nachweisen, dass das komplette Nettoeinkommen in der Ehe verbraucht und nichts der Vermögensbildung diente."
Auf anderen Webseiten werden Gerichtsentscheidungen von 2019 angführt, in denen diese Grenze aufgehoben wird. Kann mir hierzu jemand eine Information geben, ob ess diese Obergrenze noch gibt und wie hoch diese ist.
Vielen Dank und viele Grüße
Tom