Plötzlich Unterhaltspflichtig, aber hoch verschuldet

  • Hallo zusammen,


    Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

    Mein Sohn ist 15 Jahre und hatte in den letzten 11 Jahren kaum Kontakt zu seinem Vater.

    Der Kontakt beschränkte sich auf ein paar What’sApp Nachrichten und 4 Tagen dort zu Besuch.

    Bei seinem letzten Besuch kam es aufeinmal aus heiterem Himmel dazu das er zu seinem Vater ziehen möchte, dies wurde dann auch auf sehr drastische Weise von meinem Ex Mann durchgezogen.

    Nun bin ich auf einmal Unterhaltspflichtig.

    Ich verdiene zwar nicht schlecht, habe aber hohe Kredit und Kreditkartenschulden.

    Diese zahle ich monatlich ab, damit rutsche ich aber unter den Mindestbehalt.

    Eine Berechnung beim Anwalt oder Jugendamt ist noch nicht erfolgt, dies wird demnächst aber anstehen.

    Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.

    Wie gehe ich da nun am besten vor? Werden die Schulden mit in die Berechnung reingehen?

    Natürlich steht meinem Sohn Unterhalt zu, mein Ex Mann und seine neue Frau sind finanziell aber sehr gut aufgestellt.

    Ich bin auch bereit einen Nebenjob anzunehmen, dies kann nur leider nicht sofort geschehen, da ich zur Zeit wegen den ganzen Geschehnissen in Therapie bin.


    Ich möchte mich nicht davor drücken oder dergleichen, aber ich bange doch sehr um meine Existenz.

    Kann mir jemand einen Rat geben?

  • Hi,


    im Prinzip ist ein Kind nicht dazu da, durch Verzicht auf Unterhalt die Schulden der Eltern zu bezahlen. Du solltest erst einmal ausrechnen, wie viel du überhaupt zahlen müsstest. Nimm dein Gehalt der letzten 12 Monate, einschließlich Steuerrückzahlungen, Weihnachtsgeld u.s.w., dividiere den Betrag durch 12, dann hast du dein aktuelles Monatseinkommen. Dies ist zu bereinigen, etwa um Fahrtkosten zum Arbeitsplatz (Achtung, mehr als im Steuerrecht) und andere Bereinigungsfaktoren. Da wäre zu prüfen, ob die Kredite dazu gehören. Reine Konsumkredite tun das in der Regel nicht. PKW-Kredite fallen in die recht hohe Kilometerregelung.


    So, und wenn du dann eine Zahl hast, musst du entscheiden, wie es weitergehen soll. Kindesunterhalt ist in der Regel vorrangig, die Gerichte empfehlen durchaus, dann in die Privat-Inso zu gehen, um den Kindesunterhalt sicher zu stellen.


    Herzlichst


    TK

  • Habe ich das richtig verstanden, PKW Kredite fallen dann in die Fahrtkosten oder gibt es da noch was anderes?

    Meine Schulden bestehen aus PKW, teurem Urlaub den ich meinem Sohn und mir ermöglicht habe und einen Umzug noch mit meinem Sohn in eine größere Wohnung.

    Da würde mir dann nur der PKW Kredit angerechnet?

    Mein Gehalt der letzten 12 Monate kann ich ja nicht rechnen, da ich ja jetzt von Steuerklasse 2 in 1 falle.

  • Hi,


    na so groß ist der Unterschied zwischen den Steuerklassen ja nicht. In das Kilometergeld fließen die Anschaffungen für den PKW mit ein. Und zwar voll, also nicht nur wie bei der Steuer hälftig. Also, Hin- und Rückweg fallen in die Berechnung. Sind nach meiner Kenntnis im Augenblick 30 Cent pro Kilometer, bei längeren Strecken (ab 30 km pro Tag) 20 Cent. Ich bin jetzt zu faul, die aktuellen Preise nachzuschauen. Aber da kommt erfahrungsgemäß was zusammen.


    Bei den anderen Krediten sehe ich wenig Chancen, dass die angerechnet werden.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Nachtlicht,


    schau mal in die Leitlinien deines zuständigen OLG.

    Dann kannst du es etwas genauer berechnen und wirst auch die Optionen der Anerkennung ober Ablehnung deiner Schulden sehen.


    Gruß


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