Was heißt Auskunftspflicht genau?

  • Hallo,

    ich habe eine Frage zum Thema Auskunftspflicht bei gemeinsamen Sorgerecht.

    Unsere Situation ist kommunikativ sehr gestört. Der Kindesvater und ich haben grundlegend unterschiedliche Ansichten was Erziehungsfragen angeht, können uns aufm Tod nicht leiden. Schon etliche versuche unternommen, auch mit Hilfe von außen, dies zu regeln, leider immer wieder Rückfall in alte Muster und diese Last ist für mich mittlerweile nicht mehr tragbar. Ich lebe in einer neuen Partnerschaft und bekomme mit meinem neuen Partner demnächst Nachwuchs, was er natürlich auch nicht wirklich akzeptiert und mir permanent sein Unverständnis dazu zeigt ( à la wie kann ich es nur wagen eine neue Beziehung zu einem Mann zu haben; dadurch wäre ja unser Kind nicht mehr bei mir an erster Stelle und das wäre ja ein ganz schlimmes Verbrechen von mir ).


    Der Umgang ist zum Glück ziemlich sicher und unmissverständlich geregelt und auch für beide Parteien von der Aufteilung her akzeptiert (das Kind lebt mehrheitlich bei mir).


    Seit neustem versucht der Kindesvater mit dem Thema Auskunftspflicht mich unter Druck zu setzen. Bedeutet, dass ich nahezu täglich mit Fragen zum Thema schule und Arztbesuche/Termine genervt werde. Es geht so weit, dass er kontrolliert, ob ich denn einen Arzttermin auch ja rechtzeitig absage und durchdreht wenn ich nicht all seine 600 fragen zu Schulthemen beantworte. Man muss sich das so vorstellen, dass er dann natürlich auch gerne nach meiner Auskunft weitere nachfragen stellt und mit meinem "Bericht" nicht zufrieden ist oder gar anfängt mich zu kritisieren wenn ich ihm irgendwas nicht nach seinem Geschmack beantworten kann oder einfach auch nicht will...


    So, auf diesen ganzen Blödsinn habe ich verständlicherweise keine Lust mehr und möchte eigentlich sowieso so weit es geht den Kontakt zu ihm vermeiden und diesen auf ein Minimum reduzieren. Nun frage ich mich, ob er überhaupt verlangen kann, dass ich ihm da bei jedem Käse rede und Antwort stehe? Oder kann ich auch auf die einzelnen Einrichtungen verweisen? Also zb dass er seine fragen zum Thema schule direkt an die Lehrerin stellt und auch mit ihr Diskussionen führt und nicht mit mir. Genauso wie bei Arztterminen... Bin ich verpflichtet ihm da jedes mal einen Bericht abzuliefern oder könnte ich ihn auch einfach an den Arzt verweisen, sodass er sich seine Infos einfach direkt selbst bei dem Arzt einholt?


    Danke im voraus!

  • Hi,


    ich fang mal mit dem Positiven an. Toll, dass das mit dem Umgang so gut klappt. Meist ist es ja so, dass eine Störung nicht allein kommt, sondern dann alles gestört ist.


    Nun zu deiner Auskunftspflicht. Da scheint der Kindsvater was nicht richtig zu verstehen. 99% aller Entscheidungen, die das Kind angeht, das sind sog. Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens, die fällt das Elternteil alleine, bei dem sich das Kind gerade aufhält. Dazu gehören Arzttermine, Ferienfreizeiten, was das Kind isst, wie es gekleidet ist, mit wem es verkehrt, ob es ins Kino darf u.s.w. Kooperieren müssen die Eltern nur in grundsätzlichen Fragen. Hier die häufigsten Fälle: Schulwechsel, Kitawechsel, schwere Gesundheitsprobleme mit möglichen verschiedenen Behandlungsoptionen, Jugend-Giro-Konto, Ausbildungsvertrag, Reisepass, evtl. Auslandsferienreisen.


    Der Vater hat einen Anspruch auf eine Ablichtung der Zeugnisse, wenn keine Kommunikation möglich ist, auch auf kurze regelmässige schriftliche Infos über die Entwicklung des Kindes. So etwa alle 6 Monate. Letzteres könnte auch entbehrlich sein, wenn er das Kind wie in eurem Fall sieht.


    Zur Schule kann der Vater selbst gehen, es gibt Elternsprechtage.


    Ich würde ihn schriftlich darauf hinweisen, mir weitere Störungen des Familienlebens verbitten, ihm ergänzend mitteilen, dass du ihn bei Ereignissen, die außerordentlich sind, selbstverständlich sofort unterrichten wirst.


    Mal schauen, wie er darauf reagiert.


    Herzlichst


    TK