Mutter verdient deutlich mehr

  • Hallo zusammen,


    folgende Situation. Mein Partner hat eine Tochter 9 Jahre. Diese hat er bisher regelmäßig alle 14 Tage und spontan unter der Woche gesehen.

    Seit wir zusammen sind ist die kleine sehr oft bei uns mind. 8 Tage im Monat. Darüber freuen wir uns sehr.

    Die Mutter ist grundsätzlich ein ganz lieber Mensch, leidet aber unter einer sozialen Phobie. Geht also mit der Tochter weder einkaufen, noch zum Friseur, fährt nicht mit Ihr in den Zoo, Urlaub ect.

    Das machen wir alles mit Ihr. Letzte Woche habe ich Sie erst neu eingekleidet da Sie kaum Sachen hat die Ihr passen.

    Die Mutter verdient sehr gut. Schätzungsweise 2700 Euro Netto + Einkommen aus einem Nebenjob.

    Mein Partner hat ein Nettoeinkommen von max 1600 Euro. Er zahlt jeden Monat 330 Euro Unterhalt. Fährt auf Wunsch der Mutter mit der kleinen wöchentlich zum reiten. An Ihrem Wochenende ist die kleine meist bei den Großeltern. Also irgendwie ist die Kleine max 60 % bei der Mutter.

    Beim Jugendamt möchte mein Partner nicht Nachfragen da die Mutter dort arbeitet. Kann man den Unterhalt anpassen oder berechnen lassen?

    Keine Frage wir machen das alles sehr gern. Bisher hat er immer alles gezahlt was Sie gesagt hat. Es besteht kein Titel.

    Aber unsere Kosten steigen im Moment sehr was das Kind betrifft.


    LG Hummel

  • Hi,


    dass Jugendamtsmitarbeiter so viel verdienen, das wusste ich gar nicht, aber okay. Die Angelegenheit ist doch ganz einfach. Er zahlt den Unterhalt, den er zahlen muss, und mehr wird nicht gemacht. Weder neu einkleiden, noch Zusatzfahrten. Dann sind die Verhältnisse klar.


    Herzlichst


    TK

  • Danke erstmal für die Antwort.


    Es soll ja nicht zu Lasten der kleinen gehen. Wir machen das ja alles auch wirklich gern. Ich bin da völlig raus weil ich mich mit meinem Ex Mann sehr gut verstehe und solche Themen einfach selbstverständlich sind.

    Das ist bei Ihm aber leider nicht der Fall. Gibt es denn irgendwelche Institutionen außer das Jugendamt welche einem da eine verbindliche Auskunft geben können? Er möchte es natürlich auch nicht über den Anwalt laufen lassen, da dann die Gefahr besteht das Sie den Kontakt zum Kind unterbindet. ( ist schon vor gekommen wenn es nicht nach Ihrer Nase geht)

  • Irgendwie ist es noch sehr heiß hier, ich denke in Etappen. Also in Ergänzung: wenn ihr schon Klamotten kauft, dann bleiben die bei euch. Also für die Zeit, in der das Kind bei euch ist. Und, es muss nicht nagelneu sein. Unser Rot-Kreuz-Laden ist insoweit eine wahre Fundgrube. Hochwertige Sachen, aus denen die Kinder einfach rausgewachsen waren. Auch so was mal im Blick haben.


    Herzlichst


    TK

  • Er zahlt den Unterhalt, den er zahlen muss, und mehr wird nicht gemacht.

    Diese Antwort ist doch wenig hilfreich, findest du nicht auch?


    Hier bemüht sich ein Vater mit seiner neuen Frau um das Kindeswohl.

    Ob es eine Möglichkeit gibt, den Unterhalt anzupassen, dass ist doch die Frage!


    Da die Einkommen nicht so wesentlich abweichen, wird es eher schwierig eine offizielle Lösung zu finden.

    Die Mutter ist grundsätzlich ein ganz lieber Mensch,

    Wenn das so ist, würde ich versuchen das Gespräch suchen und das Problem mal ganz pragmatisch ansprechen.

    Wie stellt Sie es sich in Zukunft vor, Finanzierung von Reiten, Klammottenkauf usw..

    Man könnte hier ja auch mit Vorschlägen kommen.

    Kauf von Bekleidung nach vorheriger Absprache und finazieller Beteiligung der Mutter.

    Reitbeteiligung zahlt die Mutter und die Fahrtkosten trägt der Vater usw..


    Gruß


    frase

  • Das werden wir machen und hoffen das es was wird. Durch Ihre Einschränkungen die ziemlich ausgeprägt sind, ist es immer sehr schwierig über solche Themen miteinander zu sprechen. Sie macht dann einfach dicht und bricht den Kontakt ab.

    Naja Sie hat mit Ihrem Gehalt + Nebenjob +Unterhalt + Kindergeld mal eben 3600 Euro im Monat und mein Partner verdient 1600 Netto. Ohne die Kinderzulagen hat sie ca. 3000 - 3100 das ist fast das Doppelte von meinem Partner.

  • Hummel, es macht keinen Sinn, sich schön zu rechnen. Kindesunterhalt, Kindergeld sind kein unterhaltsrelevantes Einkommen der Kindsmutter. Außerdem ist mir die Höhe des angegebenen Netto-Einkommens etwas dubios. Selbst studierte Sozialarbeiter kommen in den Jugendämtern brutto auf kaum mehr, als du hier netto angibst. Und der Leiter eines Jugendamtes hat auch nur unwesentlich mehr.


    Aber abgesehen davon bleibe ich bei meiner Linie: der Vater zahlt Unterhalt, damit hat die Mutter zurecht zu kommen. Wenn er freiwillig noch Zusatzleistungen erbringen will, okay, aber da liegt der Akzent auf freiwillig. Und hinsichtlich der Klamotten habe ich doch schon geschrieben: die Kleidungsstücke, die der Vater kauft, die bleiben bei euch, damit das Kind bei euch vernünftig angezogen ist, basta. Ich denke mal, mit einer gewissen Konsequenz bringt man da auch Ordnung rein, das wird die Situation für alle entspannen.


    Herzlichst


    TK

  • Mal ein Gedanke aus der Sicht von Oma und Opa.


    Wir gehen auch mal mit den Enkeln shoppen. Es ist doch aber nicht realistisch, dass wir dann die Sachen bei uns bunkern.

    Aus Erfahrung muss ich da sagen, dass es doch die Sachen der Kinder sind und die wollen Sie ja auch grundsätzlich nutzen.

    Das man Wechselsachen für die Kinder hat, halte ich aber für ganz normal.

    Wenn die dann zu klein werden, wandern Sie weiter.


    Das mit dem Einkommen der Mutter ist doch auch gut für das Kind und der Vater könnte ja auch versuchen mehr Einkommen zu erzielen.

    Was würde denn die Mutter tun, wenn ihr "höheres" Einkommen unterhaltsrelevant zu berücksichtigen wäre?

    Dann darf man nicht vergessen, das der Kindsunterhalt ja dem Kind und nicht der Mutter zusteht.

    Die Rechnung geht als so nicht auf.

    Was natürlich richtig ist, wäre der Kinderbonus (Coronabonus) sollte zwischen den Eltern aufgeteilt werden.

    Das wäöre doch mal ein Gesprächsansatz, ohne eine Forderung, einfach nur das Thema auf den Tisch.

    Wenn die Mutter nicht mitzieht, dann ist es eben so.

    Kinder in dem Alter sind auch nicht dumm, bekommen viel mit und was da zwischen Mutter und Tochter abgeht, ist auch nicht immer so einfach.


    Gruß


    frase

  • frase, bei Großeltern ist es was völlig anderes. Klar geht ihr shoppen mit den Kindern und die Kinder dürfen auch Geschenke mit nach Hause nehmen. Nur, hier haben wir eine andere Situation. Der Vater zahlt Unterhalt, damit hat die Mutter eben das Leben des Kindes zu finanzieren. Dass in so Fällen der Unterhalt nicht ausreicht, ist eine andere Sache. Nur, der Vater kann ja nicht mehr zahlen, der Rest obliegt der Mutter. Das Kind ist aber regelmäßig beim Vater, hat da, so wie es das Gesetz vorsieht, einen zweiten Lebensraum. Und da ist es durchaus angebracht, den eigenen "Kleiderschrank" für das Kind da zu haben. Und eventuell auch eigenes Spielzeug, was eben nicht hin und her wandert. Es geht hier eben nicht um Geschenke, sondern darum, dem Kind ein angemessenes Umfeld zu bieten. Darauf sollten sich die Fragestellerin und der Kindsvater konzentrieren.


    Herzlichst


    TK

  • Selbst studierte Sozialarbeiter kommen in den Jugendämtern brutto auf kaum mehr, als du hier netto angibst. Und der Leiter eines Jugendamtes hat auch nur unwesentlich mehr.

    Sozialarbeiter im ASD sind in der Regel in TVöD-SuE S15 eingruppiert, was einen Bruttoverdienst zwischen 3.420,09 € und und 4.924,83 € ergibt.


    Der Leiter eines Jugendamtes erhält realistisch die TVöD-VKA E15, was einem Bruttoverdienst zwischen 4.928,35 € und 7.017,95 € entspricht.

  • Hi,


    auch wenn dein Beitrag "of topic" ist, eine kurze Stellungnahme. Lange nicht alle Kommunen sind dem genannten Tarifvertrag angeschlossen. Die realistische Einschätzung von dir, was der Leiter eines JA betrifft, keine Ahnung wie du darauf kommst. Die oberste Gehaltsstufe ist faktisch Professoren vorbehalten, und zwar denen nicht nur mit Hochschulabschluss, promoviert und in der Regel auch Referendarausbildung, abgesehen von der Dauer der Dienstjahre, die da sein müssen. JA-Mitarbeiter haben (wenn sie nicht von der Verwaltungsausbildung her kommen) typischerweise nur den einfachen Abschluss FH, keinen Master-Abschluss, womit sie nicht in diese Gehaltsgruppe kommen. Und gerade Amtsleiter haben eher die Verwaltungslaufbahn hinter sich. Anderes Bezahlungssystem.


    Abgesehen davon, es ist doch bekannt, was die Mutter hier in unserem Fall verdient. Also, was soll das hier?


    Herzlichst


    TK

  • Welche Kommunalbehörde ist nicht im Arbeitgeberverband und damit dem TVöD automatisch angeschlossen?


    Du hast offenkundig über Tarifautomatik und Eingruppierung keinerlei Wissen. Anders lassen sich deine Ausführungen nicht erklären. Und obwohl du dies schon in Beitrag#2 festgestellt hast, hast du anschließend deine Vermutungen und Spekulationen als vermeintliche Wahrheiten wiedergegeben und tust dies nun erneut.


    Was das also sollte? Ich wollte deine Unwahrheiten mit den zutreffenden Zahlen widerlegen. Diese Zahlen ergeben sich aus der Tarifautomatik des TVöD und können problemlos real überprüft und nachvollzogen werden. Sie stimmen auch mit den gemachten Angaben der Ausgangsfrage überein.


    Was die Ausgangsfrage angeht, wurde nach einer Anpassung des Unterhaltes wegen ungleicher Einkommensverhältnisse angefragt. Ja, das ist theoretisch möglich. Es ergibt sich nach § 1606 BGB bereits aus dem Gesetz. Der BGH hat 2013 entschieden, dass die Grenze in diesen Fällen (in der Regel) beim angemessenen Selbstbehalt liegt. Die Unterhaltsleitlinien haben dies unter Punkt 12.3 aufgenommen.


    Der angemessene Selbstbehalt beträgt 1.400 € und wäre hier unterschritten. Im Ergebnis könnte man sich also tatsächlich streiten. Unverständlicherweise sind entsprechende Verfahren in der Vergangenheit sehr selten gewesen.

  • Sie stimmen auch mit den gemachten Angaben der Ausgangsfrage überein.

    Welche Ausgangsfrage und welche Angeben meinst du denn?


    Die Eingruppierung in eine Endgeldgruppe hat viele Richtlinien.

    Das aber eine normale SB nach S15 gehört, ist mir auch neu, dazu braucht es erheblich über die S12 reichenden Aufgaben und es werden nur wenige wirklich dort eingruppiert. Einfach die Tabelle hernehmen ist also auch kein wirklicher Wissensbeweis.


    Gruß


    frase

  • Die Ausgangsfrage der Fragestellerin bezog sich auf den Einkommensunterschied zwischen Mutter und Vater und bezifferte das Einkommen der Mutter mit "schätzungsweise 2.700 €". Diese Schätzangabe war realistisch und keineswegs dubios, wie hier behauptet.


    Entgeltgruppe ;-)


    Die Eingruppierung einer Sozialarbeiterin im ASD (wobei hier nicht klar ist, welche Tätigkeit die Mutter überhaupt im Jugendamt ausübt und sich meine Entgeltangaben deshalb nur auf Beitrag #7 bezogen) richtet sich allein nach der auszuübenden Tätigkeit und einer Subsumtion dieser Tätigkeit auf die Tätigkeitsmerkmale des TVöD. Man wird deshalb auch nicht durch den Arbeitgeber eingruppiert, sondern man ist aufgrund seiner Tätigkeit automatisch eingruppiert (sog. Tarifautomatik). Wer sich damit auseinandersetzen will, kann z.B. den Tarifvertrag, dessen Anlagen oder eine relativ aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.2.2021 (4 AZR 269/20) lesen. Darin finden sich am Rande auch Hinweise, warum Sozialarbeiter im ASD (in aller Regel) in die Entgeltgruppe S14 eingruppiert sein dürften, bzw. in die S15, wenn sich die Tätigkeit zu einem Drittel aus der S12 heraushebt.


    Aber man muss das gar nicht im Detail ausdiskutieren. Denn selbst bei nur S12 läge das Gehalt zwischen 3292,48 € und 4600,17 € brutto. Die Einschätzung im Ausgangsbeitrag wäre damit noch immer realistisch und nicht dubios.


    Und aus diesem Einkommen kann sich im Rahmen der Ersatzhaftung nach § 1606 BGB eine anteilige Barunterhaltshaftung des betreuenden Elternteils ergeben.

  • Hi,


    das Gehalt der Mutter ist wesentlich geringer eingeschätzt, als TR schreibt. Sie hat einen Zusatzverdienst, weiterhin sind ja zumindest im weiteren Beitrag auch noch das Kindergeld sowie der Kindesunterhalt in die Schätzung eingeflossen. So funktioniert das ja nun mal mit der Berechnung nicht.


    Und, ich komme immer wieder mit diesen Bereichen in Kontakt. Im ASD arbeiten nun mal nicht nur Sozialarbeiter, außerdem gibt es da eben auch verschiedene Ausbildungsgrade, und ich kenne etliche Gemeinden, die aus der Tarifgemeinschaft ausgeschieden sind. Insoweit mit Betriebsvereinbarungen arbeiten, oder auch individuell in diesem Bereich vereinbaren. Alles möglich.


    Herzlichst


    TK

  • Der Zusatzverdienst wurde erst nach der Schätzung von 2.700 € erwähnt und führte zu einer Gesamtrechnung von 3.600 € in Beitrag #6. Zweitere Rechnung ist freilich unterhaltsrechtlich sinnfrei, wurde von mir aber auch nicht kommentiert. Maßgebend sind die geschätzten 2.700 €, welche eine unterhaltsrechtliche Relevanz haben können, wenn man sich auf eine anteilige Barunterhaltshaftung wegen Unterschreitens des angemessenen Selbstbehaltes beruft.


    Ich habe noch nie von einer Gemeinde gehört, die aus der Tarifgemeinschaft ausgeschieden sein soll. Nach meiner Kenntnis sind alle Jugendämter in Deutschland Mitglieder der kommunalen Arbeitgeberverbände und damit auch der VKA. Bitte nenne mir ein Beispiel, damit ich mich dort informieren und etwas Neues lernen kann.

  • Hallo,

    Und aus diesem Einkommen kann sich im Rahmen der Ersatzhaftung nach § 1606 BGB eine anteilige Barunterhaltshaftung des betreuenden Elternteils ergeben.

    Das würde ich nicht so darstellen, es vermittelt den Eindruck, als ob die Aufteilung der Haftungsquote für den Regelunterhalt einfach so möglich wäre.

    Anders sieht die Sache bei Sonder- und Mehrbedarf aus, da sollten die Eltern beide je nach Haftungsquote, ihren Anteil leisten.


    Gruß frase

  • "Einfach so" ist beim Unterhalt alles möglich, worüber sich die Beteiligten einig werden.


    Alles andere ist immer eine Streitfrage, die notfalls gerichtlich klärbar ist. Hier aber eine mit sehr viel Futter, nämlich der BGH-Rechtsprechung und den Unterhaltsleitlinien. Dass dies so selten von Unterhaltspflichtigen geltend gemacht bzw. eingewendet wird, ist für mich persönlich bisher nicht nachvollziehbar.

  • Mich würde hier auch sehr interessieren, welche Gemeinden in Deutschland nicht tarifgebunden sein sollen. Das müssten dann ja sogar kreisfreie Gemeinden sein, da die Jugendämter ansonsten ja zum Landkreis gehören würden.